Was passiert, wenn man als Haushaltsvorstand Arbeitsunfähigkeitsrente bekommt vom Sozialamt - die 18-jährige Tochter aber weiter ALGII? Dann sind ja zwei verschiedene Ämter zuständig - das Sozialamt und die ARGE. Bisher ging das ALGII für Mutter und Tochter gemeinsam auf das Konto der Mutter (Haushaltsvorstand). Wenn die Mutter AUrente bekäme - müsste dann die Tochter einen neuen extra ALGII-Antrag stellen und ein eigenes Konto eröffnen? An den Wohnverhältnissen (gemeinsame 2-Zi.-Sozialwohnung) ändert sich nichts. Sonst auch nichts: Tochter macht noch Schule, voraussichtlich bis Sommer 2008.
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Hat denn niemand Erfahrung mit dieser Kombination von Leistungsbezug?
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Hallo,
den Antrag musst du als Haushaltsvosrtand weiterhin stellen, es bleibt alles beim alten nur das deine Rente mit in die BG gerechnet wird.
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Eine AU-Rente vom Sozialamt gibt es allerdings nicht, es dürfte sich um Grundsicherung wegen voller erwerbsminderung handeln. EU-Rente gibt es von der gesetzlichen Rentenversicherung.
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