Mietspiegel für meine Region?

  • Nabend,


    ich suche einen aktuellen Mietspiegel, den ich der ARGE einreichen kann, da ich im Oktober 2006 umziehen musste, die neue Wohnung jedoch nicht vollständig bezahlt wird von der ARGE. Jegliche Anträge auf komplette Mietkostenübernahme wurden abgelehnt.


    Jetzt wurde mir durch einen Unfall meine KFZ-Versicherung von 20? auf 60? erhöht und die RWE hat meine Strompauschale von 30? auf 65? angehoben und dank Jahresrechnung eine Nachforderung von 371? gefordert. Für Letzteres habe ich schon eine Anfrage an die ARGE gestellt, dies per Darlehen zu erledigen und das Darlehen von meinem 400?-Job zu begleichen. Also von den 160? Freibetrag die monatlichen Tilgungskosten für das Darlehen von den 152? zu begleichen ( verdiene 312? und minus 160? Freibetrag bleibt der Betrag übrig ).
    Nun kann ich jedenfalls die 50? Mietzuzahlung nicht mehr von meinem ALG II bezahlen. Selbst trotz 400?-Job bleibt mir gerade das Nötigste für Lebensmittel und Spritkosten zur Arbeit!


    Woher bekomme ich nun einen Mietspiegel, damit das Amt sieht, dass die Wohnungskosten in meiner Region ( Dorf in NRW, Kreis Recklinghausen ) nicht 230? Kaltmiete betragen, sondern weit höher sind?
    Ich bin leider nicht im Mieterbund, aber habe schon durch meinen Vermieter mit einem Anwalt zu tun. Könnte mein Anwalt mir evtl. einen solchen Mietspiegel besorgen ( kostenfrei ) oder gibts da keine Chance?


    Oder weiß vielleicht jemand, wie mit das Amt auch die 50? mehr Mietkosten genehmigt?

  • Hallo!


    Nomalerweise müsste Dir die Stadverwaltung sagen können wo Du einen Mietspeigel bekommst.


    Aber: es gibt durchaus nicht in jeder Gemeinde bzw. Stadt einen Mietspiegel. In meiner Stadt gibt es auch keinen...


    Da hilft dann nur die Nachfrage bei einem Makler bzw. dessen Auskunft.


    LG Laetiia

  • Stadt kannste vergessen, die haben mir gesagt 'haben wir nix mit zu tun, müssen se zum Mieterbund'.
    Aber Makler ist gut, da kenne ich noch einen ehemaligen Nachbar, der ist eig. ganz nett gewesen!


    Bestünde denn, bei Nachweis eines höheren Mietspiegels als von der ARGE mit 230€ angegeben, die Chance, dass meine 50€ Zuzahlung von der ARGE übernommen werden?

  • Nabend,


    ich suche einen aktuellen Mietspiegel, den ich der ARGE einreichen kann, da ich im Oktober 2006 umziehen musste, die neue Wohnung jedoch nicht vollständig bezahlt wird von der ARGE. Jegliche Anträge auf komplette Mietkostenübernahme wurden abgelehnt.


    Wenn Sie ohne Genehmigung der ARGE umgezogen sind, dann werden nur die Kosten der alten Wohnung (max.) übernommen.
    Da hilft ihnen dann auch kein Mietspiegel.

  • Nein, ich musste nach Aufforderung der ARGE umziehen, da die alte Wohnung ( 80qm ) nach dem Tod meiner Mutter zu groß für mich war.
    Die ARGE hat mir 3 Monate gegeben und da ich in der Zeit nur die jetzige Wohnung gefunden habe und die 'nur' 50€ über der genehmigten Kaltmiete liegt, kann die ARGE da doch nicht einfach ablehnen, wenn ich durch den Mietspiegel nachweise, dass es hier keine Wohnungen in deren Kaltmiet-Klasse von 230€ gibt.

  • Doch, das kann und wird die ARGE.


    Zum Verständniss;


    Wenn die Mietkosten zu hoch sind (unanggemessen) und Sie aufgefordert werden die Kosten zu senken müssen Sie sich an die Spielregeln halten. Auch wenn Sie meinen, es gibt keine Wohnungen in der Preisklasse wird es die trotzdem geben, natürlich wahrscheinlich nicht da, wo Sie gerne wohnen möchten.
    Da Sie aber die Miete von der ARGE bekommen können Sie sich das nicht aussuchen.


    Abgesehen davon ist es in der Regel so, dass die Stadt den Mietpreis vorgibt, da sie auch die Kosten trägt.


    Wenn Sie dann eine Wohnung genommen haben, die unangemessen ist, wird die ARGE nicht mehr zahlen.

  • Wenn Sie ohne Genehmigung der ARGE umgezogen sind, dann werden nur die Kosten der alten Wohnung (max.) übernommen.
    Da hilft ihnen dann auch kein Mietspiegel.


    Hallo
    RICHTIG So ist das da nehmen sie mir schon fast die worte aus dem mund :)


    Also bevor man umzieht muss man bei der arge nachfragen wie hoch die Kaltmiete sein darf wenn man dies ohne absprache macht,werden auch nicht die komplette miete bezahlt sondern nur ein bruch davon..


    Mein Freund war zum darmaligen zeitpunkt schon im Arbeitsverhältnis und wir mussten ein bruch teil von der arge erhalten ich habe nach meinen zweiten kind sofort wieder angefangen zu Arbeiten,nun wir sind aber bevor mein sohn geboren worde umgezogen


    Bei uns darf der Qm preiß von 5,80euro nicht überschritten werden sonst hat man bei der beantragung ein problem und muss dann umziehen wenn die miete zu teuer ist.. Bei uns haben sie berechnet miete von 555euro und wm war 610euro...Jetzt wo wir beide Arbeiten gehen bekommen wir noch 11,34 von der Arge...


    Das was ich ihnen jetzt Raten kann ist mal Wohngeld zubeantragen (aber mit vorwand das sie wissen möchten womit sie sich besser stehen)um zu schauen ob sich das wohngeld besser zum leben ist oder weiter von der arge gelder zubekommen


    Dann können sie auch noch sofern ihr Arbeitgeber dies nicht macht Spritkosten bei ihren sachbearbeiter beantragen das sind hier 0,20cent gefahrenen km


    Desweitern: Wenn sie ihr Auto bei der Arge angegeben haben,bezahlt die Arge Einbruchteil der Versicherung Nur KFZ


    Auch die Befreiung der GEZ Beantragen da sie ja auch Teilleistungen erhalten sowie telefon Grundgebüren
    Teilbefreiung Dies Muss aber beim Rathaus gemacht werden...


    Bei Goggle einfach mal Arge rechner eingeben und die leistung selber berechnen dann hat man den vermutlichen anspruchs ergebniss


    viel Glück