Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Person beantragt im rahmen der Hilfe des Lebensunterhaltes nach dem SGB 12 Leistungen für Brennholz.
Es geht nur um einen eine einmalige Zahlung .
Im gleichen Monat hatte die Person ein Nebenkostenguthaben f. Strom, Wasser und Abwasser erhalten dadurch keinen Anspruch
Wird das Guthaben denn wirklich als Einkommen gesehen ?
über antworten würde ich mich sehr freuen