Jobcenter vertuschen ihre eigenen Betrügereien als Verjährung

  • Um des gleich vorweg zu nehmen das Sozialgericht Dortmund hat den Rechtsanspruch des Klägers auf Verzinsung seiner in mehreren langjährigen Klagen erstrittenen Nachzahlungen seines gefakten Existenzminimums dem Grunde nach bestätigt. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte das Gesetz über Jahre mehrfach gebeugt und den Kläger durch mehrere rechts- und verfassungswidrige Sanktionen um 5283,87 € seines Existenzminimums geprellt. Aber nur 4274,67 € konnten in mehreren Klagen nach Jahren erstritten werden. 1009,20 € der Betrugsbeute blieb verschwunden.


    Jobcenter vertuschen ihre eigenen Betrügereien als „Verjährung“