Leistungen nach SGB XII

  • Guten Morgen an alle,


    Ich habe eine Frage und zwar habe ich Sozialhilfe (SGB XII) beantragt.

    Nun hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, dass es schwierig wird, dass dieser Antrag durchgeht, da ich damals beim Notar auf dauerhaftes, unentgeltliches Wohnrecht bei meiner Tochter im Haus verzichtet habe.

    Ich habe ein Haus, welches ich meiner Tochter übertragen habe, ich wohne in einer Wohnung dort, zahle meiner Tochter aber Miete.

    Da ich eine kleine Rente habe, steht mir prinzipiell Sozialhilfe zu, sagte die Mitarbeiterin, nun geht es aber um diese notarielle Klausel.

    Kann mir einer behilflich sein? Vielen Dank!