Im Steuerrecht ist der Verlustvortrag auf die Folgeperiode üblich. Nicht zuletzt die Steuergerechtigkeit kommt hier zum Tragen.
Besteht die Möglichkeit analog Verluste eines BWZ mit Gewinnen des Folge-BWZs zu verrechnen ?
Wo finden sich entsprechende Rechtsquellen ?
Besten Dank für Antworten
Gruß Paul