Mein Name ist Felix und ich benötige Hilfe. Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente,
die nicht ausreicht.
Die vorrangige Leistung Wohngeld wurde mir rechtskräftig abgelehnt.
Nun hat das Sozialamt die nachrangige Leistung auf Sozialhilfe / Grundsicherung mit der
Begründung abgelehnt, dass die vorrangige Leistung Wohngeld abgelehnt wurde.
Aus meiner Sicht kann es doch nicht sein, dass eine rechtskräftige Ablehnung von
vorrangigen Leistungen die Gewährung von nachrangigen Leistungen mit ausschließt.
Weiß jemand etwas darüber???
Vielleicht ist einem ein Urteil vom BSG bekannt???
Es geht mir nur um die Grundsatzfrage, ob eine rechtskräftige Ablehnung von
vorrangigen Leistungen die Gewährung von nachrangigen Leistungen mit ausschießt.
Gruß
Felix