einkommen anrechnen aus Vormonaten

  • hallo,


    wie ist es, wenn man alg 2 bezieht und dann ein paar monate ein normales einkommen hat (mehr als harz 4). Wenn man danach wieder arbeitslos wird und harz 4 beantragt, wird dann auch das einkommen aus den monaten davor irgendwie angerechnet? Wenn ja wie genau?? Vorausgesetzt man ist natürlich immer noch unter dem vermögensfreibetrag versteht sich. Oder gilt soetwas evtl. nur für einkommen aus selbständiger arbeit? Ich meine echt sowas mal gehört zu haben.

    Oder werden nur die monate einzeln betrachtet, d. h. sagen wir im januar bis april bekommt man alg 2, dann im mai normales einkommen, sagen wir 1900,- netto, dann hat man den job nicht mehr, d. h. im juni und später bekommt man wieder alg 2 ohne irgendwelche abzüge oder anrechnungen??

  • Es zählt das Geldflussprinzip. Es wird als Erwerbseinkommen im Monat des Zuflusses berücksichtigt.


    Läuft zwischenzeitlich der Bewilligungszeitraum ab, ist der Antrag neu zu stellen, ab dem Zeitpunkt, wenn die Voraussetzungen wieder vorliegen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Einen schönen guten Abend,


    ich habe folgendes Problem, dass mir mein Lohn vom Okt. auf Nov. angerechnet wird vom JC.

    Ich hab mein Lohn immer bar ausgezahlt bekommen und das auf der Lohnabrechnung bestätig. Hab das letzte Mal im Betrieb am 31.10. gearbeitet und ab 01.11. nicht mehr. Hab mein Lohn am 31.10. bekommen, bloß die Lohnabrechnung falsch unterschrieben, statt 31.10., hab ich mit 01.11. unterschrieben. Jetzt wurde mein Lohn für Okt. auf Nov. angerechnet und ich falle komplett aus dem Leistungsbezug.

    Vorallem haben die vom Jobcenter vorher auch schon eine Arbeitsbescheinigung von mir bekommen.

    Am Ende hab ich noch eine Okt. Lohnabrechnung Korrektur vorgelegt und Nachweis das ich im Nov. sonst kein Einkommen habe. Auf der Korrektur Lohnabrechnung von Okt. hab ich nur Unterschrieben ohne Datum (also nur: in bar erhalten).

    Am Ende hat die SB vom JC die alte Lohnabrechnung für die Bearbeitung meines ALG II Antrags genommen, wo ich Dussel mich im Datum verschrieben hab.


    Jetzt muss ich noch für diesen Monat einen neuen Antrag stellen!!! Und auf den Bescheid, den ich gestern erhalten habe, einen Widerspruch einlegen.


    Weiß jetzt nicht was ich machen soll!!! Kann mir jemand weiterhelfen?