hallo,
wie ist es, wenn man alg 2 bezieht und dann ein paar monate ein normales einkommen hat (mehr als harz 4). Wenn man danach wieder arbeitslos wird und harz 4 beantragt, wird dann auch das einkommen aus den monaten davor irgendwie angerechnet? Wenn ja wie genau?? Vorausgesetzt man ist natürlich immer noch unter dem vermögensfreibetrag versteht sich. Oder gilt soetwas evtl. nur für einkommen aus selbständiger arbeit? Ich meine echt sowas mal gehört zu haben.
Oder werden nur die monate einzeln betrachtet, d. h. sagen wir im januar bis april bekommt man alg 2, dann im mai normales einkommen, sagen wir 1900,- netto, dann hat man den job nicht mehr, d. h. im juni und später bekommt man wieder alg 2 ohne irgendwelche abzüge oder anrechnungen??