Hallo, man muss sich ja lt. Eingliederungsvereinabrung bewerben. Auf Grund eines Missverständnisses dachte der Mitarbeiter ich hätte mich nicht beworben. Ich habe die Liste meiner Bewerbungen später vorgelegt. Er sagte, er werde es prüfen (lassen). Ich habe es so verstanden, dass bei den Unternehmen angefragt wird ob, vielleicht auch wie ich mich beworben habe, und evtl. auch der Stand des Bewerbungsverfahrens. Ist das so die übliche Praxis??? Das würde doch einen extrem schlechten Eindruck auf den Arbeitgeber machen, wenn das Jobcenter hinterhertelefoniert. Da brauchen die sich dann nicht zu wundern, wenn ich nicht eingestellt werde. Und falls das so gemacht wird, machen die das nur bei bestimmten Arbeitgebern so, vielleicht Arbeitgeber, zu denen die in einem bestimmten Verhältnis stehen oder bei allen?
Danke, lg