Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Muß ich einer Einladung des Jobcenters Folge leisten, auch wenn ich keinen Folgeantrag gestellt habe und somit keine Leistungen mehr erhalte?
Vielen Dank!
Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Muß ich einer Einladung des Jobcenters Folge leisten, auch wenn ich keinen Folgeantrag gestellt habe und somit keine Leistungen mehr erhalte?
Vielen Dank!
Keine Leistungen, kein Leistungsbegehren - Keine Pflichten. Um Unstimmigkeiten vorzubezgen, du solltest dennoch das JC darüber in Kenntnis setzten. Auch deinen Vermittler. Da schreibst du in etwa so:
Ich stelle keinen WBA. Ich habe Arbeit (oder andere Gründe, die zu Einkommen führen). Aus diesem Grunde sehe ich keine Veranlassung, der Einladung Folge zu leisten.