Hallo,
Zur Zeit mache Ich eine Umschulung, (seit Februar 2018) , durch einen weiteren Bandscheibenvorfall bin Ich nun die 5 Woche Zuhause und weitere 2 Wochen Krankgeschrieben.
Der Vertreter der DRV (Betreuung Vita) hat mir schon mitgeteilt, sollte Ich weiterhin Krankgeschrieben werden, muss er das die DRV melden und die Umschulung abgebrochen wird.
Die AOK hat auch schon geschrieben, dass Ich mich nächste Woche melden soll.
Nun meine Frage.
Wird das Datum auf Anspruch von Übergangsgeld, auf den ersten Tag der Krankschreibung zurückgesetzt? oder gilt bei der DRV auch, die 6 Wochen Regelung. (Habe mal gehört, das Sie es einfach beenden und nicht mehr Zahlen, obwohl noch nichts schriftliches festgehalten wurde) und somit die AOK am ersten Tag der Krankschreibung für mich nun das Übergangsgeld zahlen muss.
Nächste Woche am 26.4 habe Ich erst das Gespräch mit dem Berater der DRV.
Danke