Anspruch einer Tagesmutter auf Leistungen im Krankheitsfall

  • Meine Schwester arbeitet seit ca. 10 Jahren als Tagespflegeperson und betreut Kinder hauptsächlich im Alter von 0-3 Jahren bzw. auch bis zum Schuleintritt. Nun hat man bei ihr eine schwere Krankheit diagnostiziert, die unbedingt behandelt werden muss. Dazu soll sie in eine Fachklinik eingewiesen werden und sie wird ihre Tätigkeit wenn überhaupt, erst nach langer Zeit wieder aufnehmen können.

    Meine Schwester ist alleinerziehend. Ein minderjähriges Kind wohnt noch bei ihr zuhause und besucht das Gymnasium.

    Wie in unserem Bundesland allgemein bekannt ist, haben die Tagesmütter ein relativ geringes Einkommen. Sie ist sozusagen "scheinselbständig". D. h. sie hat eine Krankenversicherung, bekommt jedoch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

    Nun macht sie sich sehr große Sorgen, weil sie nun kein Einkommen mehr erzielen wird, weil die Beiden ja auch während der Zeit der auf sie nun zukommenden Krankenhausaufenthalte und möglicherweise einer Kur, bis sie wieder gesund ist, von irgendwas leben muss.

    Hat sie in ihrer Situation Anspruch auf Sozialleistungen? Wenn ja, auf welche?

  • Hallo Thomania,


    ich hoffe deiner Schwester geht es jetzt besser. Meine Frau hat leider jetzt das selbe Problem nur das Sie nicht alleinstehend ist, aber trotzdem fehlt auch uns Geld in der Haushaltskasse. Habt ihr eine Lösung gefunden oder wisst ihr mittlerweile welche Hilfen man beantragen kann ?