Schenkung von Sachgütern

  • Hallo.


    Meine Eltern beziehen beide ALG2. Das Auto meines Vaters ist 12Jahre alt und hatte einen Motorschaden. Die Reparatur würde viel Geld kosten und durch den Tüv kommt es sowieso nicht mehr (Durchrostung an Schwellern usw). Ich möchte meinen Eltern ein Auto schenken (Wert 10.000€), damit sie wieder Mobil sind. Meine Frage dazu: Wird das neue Fahrzeug als Einkommen angerechnet wenn es auf meinen Vater zugelassen wird? Was muss ich sonnst noch beachten?


    Ich bin für jeden Tip dankbar.


    MfG


    Dave

  • Mich würde grundlegend ersmal die Vorgehensweise der ARGE bzw. der AA bei einer Schenkung interessieren. Wenn man Geld geschenkt bekommt zählt das als Einkommen aber wie verhält es sich, wenn man einen Gegenstand geschekt bekommt. Ist das auch Einkommen? :confused:

  • Hallo!


    Dave: denk mal nach! Die Aussage "ein Auto" sagt absolut nichts über den Sachwert! Es gibt Autos für 5000 Euro und Autos für 35 000 Euro! Was Salle Dir sagen will: ein Auto mit dem Sachwert von nicht mehr als 7500 Euro kann die ARGE dir lassen. Alles was darüber hinausgeht muss veräußert werden....


    Hättest Du Dir auch selbst beantworten können, wenn Du mal den Infoteil des Forums gelesen hättest!!!!
    Aber das tut anscheind wirklich kaum einer hier! Ist ja auch einfacher gleich zu fragen als mal danach zu suchen und ein bißchen was zu lesen....und dann nachzudenken.


    Sorry aber mir war grad so danach...


    LG laetitia

  • Laetitia :
    Danke für den nicht gerade Sachdiehnlichen Hinweis, der wiederum beiweist, dass du das Thema nicht verstanden hast und auch meine grundlegende Frage dazu nicht! Mir ist die Funktion eines Forums wohl bekannt. Zudem stimmt das mit dem Veräußern nicht ganz, der Wert über die 7.500€ hinaus wird als Vermögen angerechnet. Ich habe serwohl im Forum nach einer Antwort gesucht aber keine gefunden, die meine Frage ein Stück weit beantworten könnte. Auch in Broschüren der ARGE wird nix zu diesem Thema geschildert, deshalb frage ich ja. Meine Frage beschränkt sich allein darauf, dass ich meinen Eltern ein Auto im Wert von 10.000€ schenken möchte. Meine Frage dazu: Wird das als Einkommen angerechnet?!


    PS: Wer lesen kann ist klar im Vorteil! (Das musste jetzt auch mal raus ;) )

  • Eben, wer lesen kann ist klar im Vorteil! Du hast es erfasst. Im Infoteil des Forums steht wortwörtlich folgendes: Ganz speziell für Dich mal rauskopiert! War gaaaanz einfach...


    :PKW / Auto


    Bei der Berechnung des zu verwertenden Vermögens bleibt ein angemessener PKW pro erwerbsfähigem Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Als angemessen gilt nach der Rechtsprechnung des bundessozialgerichts ein PKW mit einem Zeitwert in Höhe von bis zu € 7.500. Das BSG verwarf hiermit die bisherige Ansicht der Behörden, die ein Auto mit einem Zeitwert von bis zu € 5.000 als angemessen ansah.


    Beantwortet das jetzt die Frage??? Wäre übrigens auch ne Option mal die Suche-Funktion zu benutzen...


    LG Laetitia


  • Beantwortet das jetzt die Frage???


    NEIN!


    Die Frage ist und bleibt: Wenn ich einem ALG2 Empfänger ein Auto schenke (ich bin kein ALG2 Empfänger) wird das bei dem als Einkommen angerechnet? Selbige steht auch in meinem ersten Beitrag, nur spezifisch auf meine Situation bezogen. Mir geht es hier nicht um die Anrechnung von Vermögen, sondern um die Auslegung ob nun ein Auto ober banal ein Sachgut, Gegenstand, wie auch immer(kein Geld) als Einkommen angerechnet wird!

  • Das steht doch da ganz deutlich in der Passage, die ich kopiert habe!


    Aber ich werds Dir mal übersetzen:
    Schenkst Du ein Auto im Wert über 7.500 Euro müssen Deine Eltern es als verwertbares Vermögen einsetzen, d.h. verkaufen. Der Erlös ist dann Einkommen. Ev können sie sich dann ein Auto kaufen , daß nur 7.500 Euro wert ist, aber der Überschuss ist und bleibt Einkommen....


    Meine Güte, ein bichen Denken muss doch wohl möglich sein, wenn man einen Text liest...


    Warum kaufst Du ihnen nicht gleich ein Auto im Wert von 7.500 Euro oder kaufst das Auto auf Deinen Namen und läßt sie es nur nutzen???

  • Hallo alle zusammen ... auch wenn die Threads schon etwas älter sind, interessiert mich mal der gegenteilige Sachverhalt. Wie verhält sich eigentlich die Sache, wenn mir ein Hartz 4 Empfänger ein Auto "schenkt", welches trotz der Schenkung auf ihn bzw. ihr zugelassen ist?


    Folgendes Problem: Ich als Sohn einer Hartz 4 Empfänger und momentan Student hatte seit dem Jahr 2001 das Auto meiner Mutter. Dieses Auto war seitdem nur auf ihr zugelassen. Dieses Auto war auch bei Hartz 4 angemeldet und überstieg nicht die 7500€. Nun, 7 Jahre später, lag ein "kapitaler Totalschaden" am Auto vor, m.a.W. ich hab mir ein Neuwagen gekauft, da ich auf ein Vehikel angewiesen bin. Dieser Neuwagen ist und bleibt allerdings bis zum Ende meines Studiums auf meine Mutter zugelassen und versichert.
    Das hat folgenden Grund: Würde ich mich selbst versichern bzw. das Auto auf mich zulassen, steigen die Versicherungskosten um etliche Prozent und das würde sich bei der momentanen Vollkaskoversicherung stark auswirken.


    Nun stellt sich mir also die Frage, wie man diesen Sachverhalt vor Hartz 4 darlegt. Reicht dort eine eidesstaatliche Erklärung meiner seits oder ist die Bürokratie dort strenger?