hallo...
ich hab da mal ein paar fragen:
ich habe im august 2007 eine tochter bekommen. ihr bedarf,wird laut arge vom kindergeld u dem unterhalt des vaters gedeckt, was über 208,- euro liegt wird mir angerechnet.
jetzt hat der vater meiner tochter ein schreiben von der arge bekommen, dass er für mich unterhaltspflichtig ist, bis mein kind 3 jahre ist.
ist das so richtig? ich lebe doch nicht mit ihm zusammen.für die kleine zahlt er unterhalt.
ich lebe bei meiner mutter im haus u bin laut arge mit meiner tochter eine bedarfsgemeinschaft
steht mir dann der mehrbedarf für alleinerziehende zu???
ich würd mich sehr über antworten von euch freuen
lieben gruß *stern!*