Umzug (Bedarfsgemeinschaft)

  • Hallo ich habe ein paar Fragen vielleicht kann mir ja hier jemand entsprechende Auskünfte geben!?


    Ich bin alleinerziehende mutti (23) meine beiden kleinen ( 2 und 5) wollen auf grund ständiger belästigung von Mietern aus unserem Haus ausziehen Antragt liegt schon bei der Arge auch mit dem entsprechenden Wohnungsangebot. Jetzt folgendes Problem die Arge sagt mir die Wohnug sein 1.63m² zu groß und in den Heizkosten (inkl. Warmwasser) zu teuer. (Traumwohnung) Aus diesem Grunde habe ich mit einem Kumpel(23 ALGII Empfänger)überlegt zusammen zuziehen er wohnt noch bei seinen Eltern und will bzw muß weil die wohnsituation nicht mehr tragbar ist. Muß er wirklich die arge um erlaubnis bitten ausziehen zudürfen, denn er würde ja mit mir zusammen ziehen Ich wäre natürlich der Hauptmieter und er Untermieter. Und nach dem heutigen Telefonat mit meiner Bearbeiterin, und dortiger nachfrage wurde mir gleich eine Bedarfsgemeinschaft mit ihm Unterstellt obwohl das untere Zitat einfach nicht zutrifft:

    Bedarfsgemeinschaft:Für den Fall, daß Sie seit länger als 1 Jahr mit einem Partner zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder Einkommens- oder Vermögensbefugnisse des anderen innehaben, wird automatisch das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft vermutet. Den Nachweis, dass diese Vermutung unzutreffend ist, hat der Betroffene zu führen.Eine Bedarfsgemeinschaft liegt auch bei Bewohnen der gleichen Wohnung nicht vor, wenn und soweit eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. Danach muss jeder für sich selbst einkaufen und kochen, seine Wäsche selbst waschen, es darf kein gemeinsam angeschaffter Hausrat (Möbel und Haushaltsgegenstände) vorhanden sein und jeder muss sein Leben im wesentlichen ohne Rücksicht auf den anderen gestalten.



    Aber wie kann ich die Arge davon überzeugen das es keine Bedarfsgemeinschaft ist, denn die wollen mir Aufgrund des eventuellen zusammenzug meinen Alleinerziehendenzuschuß streichen. Ohne vorher irgendwelche nachforschungen zumachen. Ist das Rechtens? Er ist nur ein Kumpel!!!!


    Danke für Antworten

  • Hallo,


    das wird schwierig, wie groß ist den die Wohnung und über wieviel Zimmer verfüght sie, wie habt ihr euch die Aufteilung vorgestellt?
    Dein Freund muss auf jeden Fall einen Antrag bei der Arge stellen wenn er U25 ist.
    Junge Erwachsene sollen im elterlichen Haushalt verbleiben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und können nur unter besonderen Umständen in eine eigene durch Sozialleistungen finanzierte Wohnung beziehen.