was steht uns zu???

  • hallo


    ich weiß zwar nich ob meine frage hier reinpasst aber ich stell se trotzdem mal:-)


    also ich bin 30 und meine frau 25.wir haben 2 kinder(5 und die andre wird im januar 2)nun wollen wir jetzt unser drittes kind angehen.da es unser letztes werden soll würden wir uns gern nach der geburt beide ein jahr aus nehmen und uns nur um die kinder kümmern.allerdings blicke ich einfach nicht durch was wir dann an elterngeld oder ähnlichem bekommen da gibts ja zig verschiedene berechnungen:-/


    meine frau arbeitet auf 400eurobasis in nem supermarkt und ich bin bäcker und verdiene 1500euro netto(stkl3)


    können wir uns das dann überhaupt leisten zuhause zu bleiben?bei meinem einkommen dürfte ich dann ja nur um die 1000euro bekommen oder?


    an miete zahlen wir 433euro plus 135euro strom und gas im monat


    bitte wenn irgendjemand ahnung hat dann klärt mich mal auf ob es da weitere staatliche leistungen gibt die uns in der zeit zustehn
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  • ja ob es da ergänzende leistungen gibt.oder besser gesagt ob es die überhaupt zum elterngeld gibt.wenn es vom geld her ginge wollten wir schon beide 1jahr zuhause bleiben.aber so wie ich das bis jetzt sehe wird uns das geld dann nicht reichen:-/

  • Hallo,


    ergänzenden Anspruch auf Sozialleitungen (ALG2 bzw. ALG1) habt ihr nicht, da die hauptsächliche Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren durchaus zufriedenstellend durch einen Elternteil erfolgen kann.
    Du würdest also praktisch ohne Grund deine Arbeitsstelle kündigen, das ist mit einer Sperre verbunden.

  • hm mißt!ich versteh einfach nicht wie mein schwager das macht!seine freundin ist 24 und war noch nie arbeiten und bekommt grad das 2. kind.er ist 27 und seit 3jahren arbeitslos!so weit ich das überblicken kann führen die kein schlechtes leben!wo bekommen die denn blos das geld her???ich will meine arbeit ja nicht aufgeben,nur will ich auch mal mehr zeit mit den kindern verbringen!ich werd jedesmal neidisch wenn ich sehe wieviel zeit die miteinander verbringen können und vorallem wieviel zeit sie mit dem kind genießen können!ich komm mir jedesmal wie der letzte depp vor wenn ich jede nacht um 1 aufstehn muß,bis mittags unterwegs bin und dann den restlichen tag hundemüde bin!geh ich recht der annahme das ich mehr geld bekommen würde wenn ich arbeitslos WÄRE als wenn ich jetzt n jahr erziehungsurlaub machen würde????das kann doch so einfach nicht gerecht sein!ich geh jetzt schon seit 15jahren jeden tag 10stunden zu diesen beknackten arbeitszeiten arbeiten und das 6 tage in der woche bei nur einmal im jahr 3wochen urlaub weil ich inner kleinen bäckerei arbeite in der nur 3 mann sind!ich will doch nur 1 jahr mit meiner familie genießen ohne gleich zum sozialfall zu werden:-/

  • Hallo,


    dein Schwager war bereits bevor die Kinder kamen arbeitlos, das heißt aber nicht das er ruhig die Füße daheim hochlegen kann, sondern er ist verpflichtet sich um eine Arbeit zu bemühen.
    Das manche Leute da durch die Ritzen fallen und ihre momentane Situation willkommen heißen steht außer Frage.


    Natürlich würdet ihr nicht besser dastehen wenn ihr Sozailleistungen beansprucht, weder finanziell noch moralisch.
    Es ist nun mal so, dass wenn man Kinder haben möchte auch finanziell dafür einstehen sollte und nicht die Allgemeinheit, die wenigsten Leute können es sich leisten das beide Eltern daheim bleiben und sich voll und ganz dem Nachwuchs widmen.


    Es besteht immerhin die Möglichkeit, dass ihr euch die Erziehungszeit teilt, ein Jahr geht deine Frau arbeiten und ein Jahr du...und vielleicht findest du auch eine andere Arbeiststelle zu anderen zeitlichen Bedingungen.


    Es ist nun mal so und wird immer so bleiben, dass auch ein Elternteil die fianzielle Sorge für die Familie übernimmt und somit nicht unwesentlich zu einer glücklichen Kindheit des Nachwuchses beiträgt.

  • ja mir ist schon klar das man finanziell grade stehn muß!ich bin über diese situation einfach sowas von frustriert!ich will hier auf keinen fall unterstellen das es arbeitslosen zu gut geht oder ähnliches aber in diesem jenen fall ist es einfach unglaublich frustrierend da man praktisch tagtäglich damit konfrontiert wird und ich noch der buhmann bin wenn ich mittags zu müde bin um mit auf den spielplatz oder ähnliches zu gehn:-/ich mußte mir von denen sogar schon anhören ich wäre zu faul weil ich keine lust hatte mit ihm ins fitness-studio zu gehn...:-(


    ich hab keine ahnung über sozialleistungen,weiß also nicht wie sich das bei denen aufteilt.das erste kind ist nicht von meinem schwager sondern von ihrem ex und ist 1jahr alt also denk ich mal das se dafür noch ne weile erziehungsgeld bekommt.das 2. ist von ihm und kommt im märz,verheiratet sind se nicht.n auto haben se auch keins da wir se ja immer fahren wenn irgendwas ansteht.-/



    tut mir leid wenn ich hier so verbittert klinge aber sowas kann einen schon ganz schön aufregen...


    ne andre arbeit hätt ich schon gerne aber was denn?ich bin nun mal bäcker und wenn ich mir die zeiten von anderen bäckern ansehe isses bei mir ja noch fast human,die fangen teilweise schon um 1 uhr an!ich muß um 1 aufstehn damit ich um 2 bei der arbeit bin!


    tut aber gut sich seinen frust hier irgendwo von der seele zu reden:-)

  • meine frau arbeitet ja nur auf 400eurobasis.aber ich hab nochmal mit ihr drüber geredet und wir werden wohl die nächsten monate den gürtel enger schnallen um uns etwas kapital anzusparen.wenn das kind dann kommt wird sie nach nem monat wieder weiter auf 400euro schaffen und ich machn jahr elternzeit.hab bei sonem elterngeldrechner ermittelt das ich dann knapp 1100euro bekäme.zusammen mit dem kindergeld,dem angesparten und den 400euro wird das sicherlich reichen um mal n schönes jahr zu verbringen:-)


    aber jetzt mal ne theoretische frage:angenommen ich würde wärend der elternzeit die möglichkeit bekommen ne neue arbeit anzufangen,kann ich die dann einfach so annehmen und das elterngeld abbrechen oder bin ich meinem alten arbeitgeber noch irgendwie verpflichtet?

  • Hallo!!


    Ich hab da mal eine frage! Mein Mann 27 bekommt zur Zeit ca 1200 Euro ALG1 und ich 22 erhalte momentan nur die 328 Euro Kindergeld für unsere zwei Kinder (1,3)! Uns bleibt nach Abzug von Miete und Abzahlung unserer Credite und sonstiger Rechnungen monatlich ca 200 bis max. 250 für Lebensmittel und Windel! Wir sind somit auf hilfe unserer Eltern angewiesen die uns zwar gerne tun doch das kann ja auch nicht auf dauer so weiter gehen. Ich bin zwar auf Arbeitsuche aber mit zwei Kindern, begrenzter Zeit und nur einem Haupschulabschluss ist das leider nicht gerade einfach! Nun haben wir vor einigen Monaten einen antrag auf Wohngeld gestellt aber bisher noch keine Antwort erhalten. Und jetzt wollt ich mal fragen ob wir überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld oder sonstige Leistungen haben!!


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

  • Hallo!


    Zunächst einmal zu euren Krediten: private Schulden werden von den sozialen Trägern nicht berücksichtigt.


    Aber wenn ich die 1200 € und das Kindergeld als einzige Einkünfte rechne und eine angemessene Wohnungsmiete für 4 Personen unterstelle, halte ich es für durchaus möglich, dass ihr Anspruch auf das sogenannte aufstockende Hartz4 habt.
    Einfach mal zur Arge gehen, die Unterlagen ausfüllen, dort wieder abgeben und dann mal sehen, was dabei rüber kommt.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Also Wohngeld würdet ihr auf jeden Fall erhalten; eventuell auch H IV (in dem dann auch ein Anteil für die Kosten der Unterkunft enthalten wäre). Ihr solltet sofort beide Anträge stellen - parallel zueinander - und auch parallel das jeweils andere Amt (also Wohngeldamt und Amt, das H-IV- bewilligen würde) vom jeweils anderen Antrag informieren. Abwarten, wie wer wann entscheidet, wäre schlecht, weil ihr im Ablehnungsfall nachträglich keine Ansprüche stellen könntet und die Ämter sich in dem von mir vorgeschlagenen Ablauf aber gegenseitig untereinander austauschen müssen, so dass kein Tag des Bezugs verloren geht. Rückwirkend geht natürlich - vielleicht wißt ihr das - nichts. Da das staatliche Kindergeld als Einkommen angerechnet wird, wird es wohl eher darauf hinauslaufen, dass ihr kein H IV, sondern Wohngeld erhaltet.