Kinderbetreuung nebenbei

  • Hallo!
    Habe nix zu diesem Thema gefunden, hoffe ich hab gründlich gesucht ;-)
    Es ist so, beziehe Hartz IV und nun würde ich gern wissen, wie es wäre wenn ich nebenbei ein Kind bei mir daheim betreuen würde, gegen ein Entgelt von viell max 100 ? monatlich.
    Muß ich es dem Amt melden? Muß ich mich dafür selbstständig machen? Müßte die Mutter des Kindes mich anmelden oder so? Kenne mich da überhaupt nicht aus...Kann mir da evtl jemand helfen?

  • Hallo!


    Willst Du einfach so ein Kind betreuen oder hast Du schon einen Tagesmutter-Kurs vom Jugendamt besucht. Das hielte ich für sehr sinnvoll, denn da erfährst Du ne Menge Dinge die wichtig für Dich sind.
    Auch die Antwort auf solche rechtlichen Fragen kannst Du dort sicher klären.


    Ein Zuverdienst von 100 Euro zu ALG 2 ist anrechnungsfrei. Darüber wird so wie im Infoteil dargestellt angerechnet...


    Melden musst Du es der ARGE schon. Das solltest auf jeden Fall tun. Auf Fragen zur Aufsichtspflicht , Erziehung etc. gibt der Tagesmutterkurs Auskunft.... "einfach so" würde ich kein Kind regelmässig bei mir betreuen - das kann böse schief gehen...wenn man nicht weiss worauf zu achten ist.


    LG Laetitia

  • Hallo!
    Danke für die Infos.Nein, einen Tagesmutter Kurs habe ich nicht belegt, aber ich habe selbst zwei Kinder und bin gelernte Erzieherin, also von daher ist das das kleinere Problem ;-)
    wie ist das denn mit dem Anmelden....muß die Mutter mich anmelden? Ab welchem Betrag muß sie für mich Sozialversicherung oder so zahlen?