Hallo,
ich bin alleinerziehend und beziehe HartzIV.
Ich würde gerne meiner Tochter ein Sparbuch oder ähnliches eröffnen um Geldgeschenke, die sie zum Geburtstag und Weihnachten bekommt für sie zu sparen. (Ich habe das alleinige Sorgerecht).
1. Wieviel dürfte sie auf dem Sparbuch haben ohne dass es angerechnet wird?
2. Wie sieht es denn aus, wenn meine Tochter (15 Monate) sich Geld verdienen würde durch Werbeaufnahmen - darf sie das mit HartzIV oder wird dies in voller Höhe von der Arge angerechnet?
Danke Nicnat