Hallo! Ich wollt mal fragen ob sich einer mit den Umzugsrecht auskennt.Ich wollt vor einen halben Jahr ausziehen,habe auch ein Antrag gestellt und er wurde abgelehnt.Habe dann Widerspruch eingelegt und auch dieser wurde abgelehnt.Ich Wohne in eine ca.67 m2,meine Tochter hatt ein eigenes Zimmer und mein Sohn auch.Ich Schlafe im Wohnzimmer und wir essen auch da uzw.Mittlerweile habe ich auch Rückenschmerzen durch das ständige Coutch schlafen.Aus mein Bekanntenkreis habe ich gehört , das mir eine größere Wohnung zusteht,da ich kein eigenen Raum habe ,wo ich mich zurückziehen kann.Im Hartz 4 Buch steht ,das man mit 3 Personen 70-75 m2 haben darf.Ich liege ja weit drunter.Meine Frage ist jetzt,ob dieses noch stimmt und ob einer auch solch eine Ablehnung bekommen hatt? Überlege ,ob ich wieder ein Antrag stelle,da mir gesagt worden ist-ich soll es ein halbes Jahr später noch einmal versuchen.MFG Jacki
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Du hast nicht unbedingt ein Anrecht auf einen Umzug, auch nicht wenn die alte Wohnung die mögliche m² unterschreitet.
In deinem Falle ist deine Wohnung ja auch nur wesentlich kleiner, die Begründung des Bettsofas ist irrelevant da es zumutbar wäre ein Einzelbett auch im Wohnzimmer unterzubringen bzw. gibt es auch Bettsofas die durchaus genauso bequem sind wie Betten, ich nächtige selbst auf einem. -
Die Wohnung die ich jetzt habe ,kostet im Monat 505 € ,die andere Wohnung die ich mir damals aussuchte ( 4 raum Wohnung mit Hobbyraum) kostete im Monat 480 € Miete.Wenn ich mir ein Billigere Wohnung suche und auf sämtliche andere sachen versichte,dürfe das Arbeitsamt doch nichts dagegen haben.Sie hätten ja Geld gespart und ich hätte auch mein eigenen raum gehabt
MFg jacki -
Hallo,
ja klar, doch oft rechnet das Arbeitsamt die Umzugskosten bzw. die höheren NK für Heizung etc hoch, und lehnt somit auch Wohnungen ab die von der Grundmiete her günstiger gewesen wären.
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Hallo,
wir haben fast den gleichen fall. mein mann und ich wohnen mit zwei kindern 11jahre und 2,5 jahre in einer 3-raumwohnung mit 79m² ,jetzt erwarten wir noch ein baby und wir haben auch ein antrag auf eine 4-raumwohnung gestellt, diese wurde uns abgelehnt. darauf haben wir widerspruch eingelegt und der wurde auch abgelehnt. jetzt wollen wir einen neuen antrag auf die wohnung stellen, weil bei uns im schlafzimmer schimmel ist und der kleine neurodermitis hat. bei uns im schlafzimmer ist kein platz mehr für ein kind da der 2,5 jährige mit drin schläft. aber das wollen die nicht einsehen das es kein platz mehr gibt. bei der ablehnung wurde zur begründung gegeben das sie unere persönlichen und wirtschaftlichen verhältnisse geprüft hat....bei uns war niemand von der ARGE und hat sich unsere wohnung angeschaut. die wollen nur einsparen, aber ich glaube wenn es ihnen so gehen würde, dann würden sie das auch nicht ok finden auf engsten raum zuleben. die umzugskosten müssen sie ja nicht übernehmen das würden wir elbst übernehmen.
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Hallo,
mit einem weiteren Kind habt ihr auf jeden Fall Anspruch auf eine größere Wohnung.
Oftmals wird ein Antrag auf eine größere Wohnung mit der Begründung von Familienzuwachs aber erst stattgegeben, wenn das Kind auf der Welt ist.
Wann ist denn der Entbindungstermin? -
am 22.1.2008 ist der entbindungstermin... die genehmigen ja nicht mal jetzt die wohnung...selbst wenn das kind da ist muss es ja platz haben. im schlafzimmer ist kein platz mehr für bett, schrank oder so. sie meinten ja es gäbe kein grund zum umzug es wäre nur eine wohnungsverbesserung.
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