zusammenzug bei hartzIV und elterngeld?

  • ich habe eine frage zu hartz 4 und der zahlung von elterngeld.
    wir haben eine 3 monate alte tochter. ich bekomme elterngeld(wenn es denn mal berechnet ist) und mein freund muss nun auf grund der schlecht laufenden selbständigkeit hartz 4 beantragen.
    soweit so gut......
    nun wollen wir aber zusammen ziehen und haben zweifel ob dies so clever ist....?!
    wird unser einkommen dann zusammen gesehen und würden wir getrennt lebend nicht besser weg kommen?
    hätte ich auch dann nur anspruch auf wohngeld oder?


    vielen dank im vorraus

  • Wenn ihr zusammen wohnt geltet ihr natürlich als BG, ich weiß nicht ob du bereits ALG 2 beziehst.
    Was euch zusteht kannst du leicht ausrechnen...347€ pro person, 205€ für das Kind und die Mietkosten, falls unangemessen nur anteilig.
    Dem gegenüber wird sämtliches Einkommen gestellt (Kindergeld gilt als Einkommen, Erziehungsgeld nicht)

  • Wenn ihr zusammen wohnt geltet ihr natürlich als BG, ich weiß nicht ob du bereits ALG 2 beziehst.
    Was euch zusteht kannst du leicht ausrechnen...347? pro person, 205? für das Kind und die Mietkosten, falls unangemessen nur anteilig.
    Dem gegenüber wird sämtliches Einkommen gestellt (Kindergeld gilt als Einkommen, Erziehungsgeld nicht)


    demnach würde mein elterngeld nicht angerechnet werden?
    ich werde so ca. 800 euro bekommen und beziehe kein ALGII.
    dürfte die wohnung dann auch nur eine best quadratmeterzahl haben?


    schonmal danke für die antwort ;O)

  • also ich habe heute die bewilligung für 821 euro elterngeld bekommen und habe ja nun noch die möglichkeit wohngeld zu beantragen.
    kann man denn überhaupt pauschal sagen, ob ein zusammenzug sich eher neg. finanziell auswirken würde?
    an welche stellen können wir uns denn wenden, um fundierte auskünfte zu bekommen?
    dieser schritt muss ja dann gut überlegt sein.


    vielen dank für die antwort ;O)