Trennung vom Partner, Schwangerschaft & Wohnungssuche

  • Hallo,


    ich habe mich von meinem Lebenspartner getrennt und benötige für meinen Sohn, mein nächstes Kind (soll Mitte Dezember kommen) & mich eine Wohnung.
    Nachdem ich vergeblich eine Wohnung mit ca. 75 qm gesucht habe (max. Obergrenze für 3 Personen), reichte ich bei der ARGE ein Whg-Angebot über eine 60,76 qm Whg. ein. ABLEHNUNG des Angebotes durch die ARGE, da zu GROSS!!


    Frage: In nicht mal 2 Monaten soll das 2. Kind kommen und die ARGE geht von jetzt 2 Personen aus, obwohl der Mehrbedarf an Wohnfläche absehbar ist? Wer kennt Lösungen in ähnlichen Fällen bzw. weiß dazu eine Gesetzesgrundlage?


    Danke im Voraus für Eure Beiträge!


    Conny

  • Hallo, sorry, aber ich hau mich mal einfach dazwischen, weil mein Thread anscheind keinen Interessiert. Ich bedanke mich schon im Vorraus für eure Bemühungen, mir evtl. helfen zu können!
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    Das Sozialgericht Dortmund (SG) hat die Rechte von Hartz IV Empfängern gestärkt. Dem am 28.12.2010 ergangenen Urteil zufolge haben sie Anspruch auf eine größere Wohnung zu, falls regelmäßig getrennt lebende Kinder zu Besuch kommen.


    In dem Fall, der unter dem Aktenzeichen S 22 AS 5857/10 ER verhandelt wurde, hielt sich die elfjährige Tochter eines ALG II Empfängers jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien in dessen 40 Quadratmeter großen Wohnung auf. Der Mann wollte aus diesem Grund in eine 64 Quadratmeter große Wohung umziehen. Den darauf gerichteten Antrag auf Kostenübernahme beschied der zuständige Leistungsträger allerdings negativ. Damit gab sich der Hilfebedürtige nicht zufrieden un klagte. Er argumentierte, dass die von ihm getrennt lebende Tochter auch in seiner Wohnung ein eigenes Zimmer benötige.


    Nach Ansicht des SG handelt es sich bei dem Erwerbslosen und seiner Tochter durchaus um eine “temporäre Bedarfsgemeinschaft”, für die eine Wohnung von 40 Quadratmetern zu klein sei. So stünde der Tochter zumindest ein kleines eigenes Zimmer zu. Laut Urteilsbegründung sei der Umzug in eine größere Wohnung erforderlich, damit das Umgangsrecht im Sinne des Kindeswohls gestaltet werden kann.
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    So,
    bei mir ist es haar genau der gleiche Fall. Habe bei meiner ARGE angerufen und dort den Sachverhalt geschildert. Das einzige was diese Leute dort gesagt haben, war, nein, gibts nicht, geht nicht, das Urteil ist nicht relevant. Muss ich mich nun damit zufrieden geben?


    Kann ich klagen, habe ich überhaupt eine Chance, eine größere Wohung für mich und meine Tochter zu bekommen? Auch, wenn sie nur alle 2 Wochen am Wochenende und die hälfte der Schulferien bei mir ist? Obwohl meine Tochter noch nicht schulpflichtig ist, kann ich sie mir in den regulären Ferien zu mir holen.


    Das ist alles so scheiße. Ich bin bestimmt nicht faul, hatte 1998 einen schweren Unfall, der mich Berufsunfähig gemacht hat. Bis heute hat es die ARGE nicht geschafft mich einzugliedern. Alle Bewerbungen gingen ins Leere, weil ich "behindert" bin. Aber für eine Rente nicht "behindert" genug.


    Durch Bekannte bin ich wenigstens vor 3 Jahren zu einem Minijob gekommen. Davon ziehen sie einem auch noch 240Euro ab .... es ist alles so traurig


    Dann labern sie von Eingliederung, die ALG II Leute sollen einen Ansporn haben, um sich Arbeit zu suchen. Dabei begreifen diese Geier nicht, dass es in dieser Gesellschaftsform ganricht möglich ist, allen Menschen Arbeit zu geben. Warum lassen wir uns das gefallen? Warum gehen wir nicht auf die Straße? Warum?? Es geht uns noch viel zu gut ........