Hallo,
ich habe mich von meinem Lebenspartner getrennt und benötige für meinen Sohn, mein nächstes Kind (soll Mitte Dezember kommen) & mich eine Wohnung.
Nachdem ich vergeblich eine Wohnung mit ca. 75 qm gesucht habe (max. Obergrenze für 3 Personen), reichte ich bei der ARGE ein Whg-Angebot über eine 60,76 qm Whg. ein. ABLEHNUNG des Angebotes durch die ARGE, da zu GROSS!!
Frage: In nicht mal 2 Monaten soll das 2. Kind kommen und die ARGE geht von jetzt 2 Personen aus, obwohl der Mehrbedarf an Wohnfläche absehbar ist? Wer kennt Lösungen in ähnlichen Fällen bzw. weiß dazu eine Gesetzesgrundlage?
Danke im Voraus für Eure Beiträge!
Conny