Hallo,wir sind eine 5 köpfige Familie leben in einer 3 1/2 Zimmer Wohnung und beziehen Hartz 4.
Wir Eltern Schlafen im Wohnzimmer,das Mädchen hat ein kleines zimmer für sich und die beiden Jungen teilen sich ein zimmer.
Unser Problem ist unser 20 jähriger Sohn,der 1 1/2 Jahre in einem Lebensmittel geschäft (Norma) gearbeitet hat und dort nur ausgenutzt wurde und darauf hin Kündigte.Dann hat er einen neuen Job zum 01.10.2007 bei Toys`r us bekommen,dort ist er aber nur 2 mal hingegangen und hat dann am 10.10.2007 die kündigung erhalten.
Zurzeit sieht es so aus das unser 17 Jähriger Sohn eine Lehre als Verkäufer macht und der 20 Jährige sohn nix macht und dadurch auch sehr unzufrieden mit sich ist und sich auch nicht weiter um irgend welche dinge kümmert zb.Arbeitslos meldet usw.
Er liegt bis zum späten nachmittag im bett und versucht uns alle irgend wie nervlich fertig zu machen,leider ist es schon so weit das unser 17 jähriger sohn innerhalb von 7 wochen 3 Krankenscheine hatte,weil er weder schlaf noch ruhe bekommt.
All unser bitten das unser 20 Jähriger sohn doch etwas rücksicht nehmen soll,waren vergebens,er hat alles an sich genommen was das zimmer betrifft,der jüngste darf zb.kein fernsehen schauen usw.
Auch alle versuche mit ihm zu reden endet immer in einer stundenlage diskusion,wo am ende doch nix raus kommt.
Auch wir Eltern sind mit unseren Nerven am ende.
Mein mann leidet seit ca.12 jahren an Angstzuständen und Panikattacken und es ist bestimmt nicht gut für seine Nerven,da er schon sehr starke Medikamente bekommt,und zzt,mehr nimmt als vom Arzt verortnet sind.
Daher unsere Frage an sie,gibt es eine möglichkeit das unser 20 jähriger sohn ausziehen darf.
Oder nimmt sich die Arge davon nichts an.
Denn für unsere Familie währe es aus Gesundheitlicher sicht das Beste.
MFG
Claudia
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Hallo,
hier im Forum bist du leider absolut falsch. dass ist ein fall für das Jugendamt bzw. sozialarbeiterische Familienbetreuung.
Gehe doch doch mal zum Jugenamt in deiner Stadt oder zur Famileinberatung etc. , die können dir sicher helfen. -
Das mit dem Jugendamt wollen wir ja vermeiden,es geht doch darum ob das Arbeitsamt ihm evtl.eine wohnung bezahlt
MFG
Claudia -
Hallo,
warum das Jugendamt vermeiden, euer Sohn könnte sich dort in Betreuung geben ohne das er oder ihr als Eltern in Mißkredit fallen würdet, bzw. eure weiteren Kinder ebenfalls durch das Jugendamt betreut werden würden.
Das Arbeitsamt wird keine Wohnung bezahlen, da eure Schilderungen des mißharmonischem Zusammenlebens und der damit verbundenen Unzumutbarkeit für die Geschwisterkinder bzw euch als Eltern, von einer staatlichen Institution überprüft werden müssen...also das Jugendamt.
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