Hallo zusammen,
kämpfe noch mit den alten Problemen - schon gehts weiter.
Bin inzwischen von der Arge darauf hingewiesen worden, daß mir als alleinerziehneder Vater mit
17-jähriger Tochter nur eine 2 Zimmer Wohnung max 60m² zusteht - die selbstgenutzte 80m² Eigentumswohnung (Kredit läuft noch) ist unangemessen - aus diesem Grunde bekomme ich auch nur 220,-? für die Wohnungskosten!
Ich hörte mal was von einem Urteil, daß die Verzinsung übernommen werden muß - wer weiss da was?
Irgendwann muß die Wohnung eh weg - aber momentan bin ich auch gesundheitlich nicht in der Lage umzuziehen - Falls ich also keine Übernahme der Zinszahlung bekomme - kommt der Gerichtsvollzieher - dann bin ich aus der Wohnung draus. Was dann?
Danke euch - bis dann