Bafög Hartz 4 Zahlungslücken?

  • Hallo!
    Ich hoffe ich bin hier richtig.
    Ich hab folgende komplizierte und schwierige Situation.
    Mein Freund und ich leben zusammen und beziehen beide bisher Hartz4.
    Er macht über eine Maßnahme eine neue Ausbildung da er mit der ersten keinen Job
    gefunden hat. Ich hab bisher versucht einen Studienplatz zu bekommen. War erfolglos bis gestern.
    Ich habe gestern ein Schreiben bekommen, das ich im Losverfahren noch einen Platz bekommen habe (bin also ein Nachzügler). Das bedeutet ja, das ich nun Anspruch auf Bafög habe, sobald ich mich einschreibe.
    Ich hab bereits Anträge ausgedruckt und wurschtel mich da so durch. Nun habe ich auch mit jemandem
    vom zuständigen Amt telefoniert, um zu erfragen wann denn eine Zahlung möglich wäre.
    Wenn ich diesen Monat noch den Antrag stelle, dann werde ich aber vor ende November kein Geld bekommen.
    Also frühestens ende November oder später (wird Rückwirkend gezahlt).
    Wenn ich jetzt aber Baföganspruch habe, bekomme ich ja zumindest kein Hartz 4 mehr.
    Und da wären wir bei dem Problem. Wenn die das jetzt kürzen fehlt ja Geld und wir können die Miete nicht zahlen. Und um die ganze Situation mal noch komplizierter zu machen: Wir ziehem zum 1.12. in eine größere Wohnung die bereits bewilligt wurde. Das bedeutet das unsere Unterhaltskosten sich erhöhen.
    Gibt es da wohl möglichkeiten, das mir weitehin Hartz 4 gezahlt wird, bis ich meine Bafögzahlungen erhalten habe und dann den Betrag an die wieder zurückzahle oder sowas? Den so ein Geldverlust wäre jetzt sehr sehr fatal, da wir die neue Wohnung auch noch renovieren müssen :_:


    Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.


    Gruß Dori

  • Hallo Doriel,


    Bei Anspruch auf Bafög besteht kein Anspruch auf ALG2 auch keine Vorauszahlung.
    Ich hatte das selbe Problem und ich habe trotz Kind keine Vorschußleistungen der Arge erhalten.
    Aber stellt einfach einen Antrag, bei einem netten Sachbearbeiter wird euch vielleicht doch ein Darlehen genehmigt.
    Du hast Anspruch auf eine Vorschußleistung des Bafög Amtes wenn die Bearbeitungsdauer länger als 8 Wochen in Anspruch nimmt, auch gibt es die Möglickeit in dringlichen Fällen auch bereits früher einen Vorschuß zu erhalten.
    Welche Kriterien als dringlich gelten kann ich dir aber nicht genau sagen,,,ein Kind hat bei mir in diesem Fall nicht gereicht um einen Vorschuß zu bekommen.

  • Danke für die Antwort :)
    Naja einen netten Sachbearbeiter...die ist leider nicht so nett :/
    Dann muss ich mal schauen wie ich da durch komme. Wenn man schon mit Kind keinen Vorschuss erhält, dann brauch das ja schon fast nicht zu versuchen *sfz* traurige Bürokratenwelt :/