Azubi & Hartz4 - Zusammenzug?

  • Hallo,


    bin ja neu hier und habe gleich mal eine mir wichtige Frage an euch. ;)
    Und zwar geht es darum:


    Ich bin jetzt 19, werde im April 20 und habe weder eine Ausbildung in Sicht oder nen Job.. Mein Freund ist im 2. Aubildungsjahr und verdient knapp 450?..
    Nun ziehen meine Mutter und mein 16jähriger Bruder im Ort um und ich möchte gern mit meinem Freund zusammen ziehen, der zum 1.11. nach Salzgitter umzieht. Zur Zeit wohne ich bei meiner Mutter (die seit Jahren ALG1 und seit ca 2 Jahren Hartz4 bekommt) in Schöningen, Landkreis Helmstedt, und bin aber mehr bei meinem Freund, als dort, weil ich mich mit meiner Mutter kaum noch verstehe. Dauernd streiten wir und ich bin auf gut Deutsch der Esel für alles.


    Nun bin ich ja seit meinem 18. Lebensjahr in der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter, sie bekommt mein Hartz4 mit auf ihr Konto als Haushaltsvorstand... ich seh seit diese Regelung so ist, NICHTS mehr von meinem Anteil an Geld!! Und das weiss die ARGE in Helmstedt auch!


    Kann ich irgendwas tun.. also geht das Zusammenziehen? Wird mir dann was abgerechnet von meinem Geld, wenn ich mich einfach ummelde und dann zur ARGE in Salzgitter Lebenstedt (bin der Meinung, da ist eins) gehe und mich dort melde? Wird mir u.U. das Geld ganz gesperrt? Am Dienstag habe ich einen Termin bei meiner zuständigen Betreuerin bei der ARGE in Helmstedt und weiß nicht, ob ich da irgendwas ansprechen sollte.. etc.?


    Kann mir da evtl jemand helfen?


    Danke schon mal im Voraus,
    Denise

  • Hallo,


    du hast keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung auch nicht darauf mit deinem Freund eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.
    Wie schon von dir gesagt bildest du mit deiner Mutter eine BG und dies wird auch so bleiben so lange du keine Ausbildungsstelle oder das 25. Lebensjahr vollendet hast.
    Auch hast du rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Taschengeld von deiner Mutter da diese als Vosrtand der BG gilt und ihr damit obliegt den Haushalt zu verwalten.
    So lange sie dieser Verpflichtung nachkommt. also du durch sie mit Nahrung, Hygienartiklen etc. versorgt wirst hast du keinen gesplitetten Anspruch auf die Leistungen.
    Solltest du einfach ausziehen wird man dir bzw. deiner Mutter als Haushaltsstand die Leistungen für deine Person versagen, du stehst also mit nichts da.


    Die Regelung der U25 ist in Kraft getreten um die Töpfe der Arge zu entlasten, und der Erstfinanzierung tausender junger Leute die selbständig sein wollen aber es nicht sind zu entgehen.
    Würdest du jetzt ausziehen wäre dies eine Mehrbelastung für den Staat, da deine Miete anteilig zu tragen wäre + die deiner Mutter.


    Auszügen aus dem elterlichen Haushalt U25 werden nur stattgegeben sofern der Vervleib im Elternhaus unzumutbar ist.
    Also nicht wegen kleineren Streitereien sondern z. Bsp. bei häuslicher Gewalt, Alkoholkonsum etc.
    Diese Vorwürfe werden bei Jugendlichen durch das Jugendamt geprüft und das Ergebnis der Arge bzw. der Jugenhilfe vorgelegt.

  • Hallo!


    Auch wenn es für viele vielleicht abgedroschen klingt: Querelen mit den Eltern und sich Nicht-Verstehen ist mit 19 relativ normal.


    Ich verstehe auch die Anspruchshaltung die hier teilweise herscht nicht! Warum sollte der Staat jedem der mit 18 ausziehen möchte eine Wohnung finanzieren? Ich war zuhause bis ich 27 war , habe auch mal Zoff mit meinen Eltern gehabt, wäre aber nie auf die Idee gekommen, daß andere Menschen mir meine Wohnung , mein Essen, etc. finazieren müssen. Ich bin halt erst dann ausgezogen als ich es finanziell konnte. Und das müssen auch heute viele, viele andere so handhaben...
    Und wenn es Dir so dringend mit dem Ausziehen damit ist, dann musst Du Dir halt eine Arbeit suchen...


    Nicht böse sein, so sehe ich es nun mal...


    LG Laetitia