Hallo zusammen
ich habe dieses Jahr eine Betriebskostenrückzahlung von 53.96? erhalten sprich es ist ein Einkommen. Nun möchte aber das Arbeitsamt das ich die 53,96? an sie zurückzahle. Da sie mir ja die Miete zahlen bzw einen Teil davon. Nun meine Frage
Als Hartz4 Empfänger kann ich ein Einkommen von 100? haben ohne das es angerechnet wird. Also kann ich das doch als Einkommen zählen. Da ich ja dafür gewirtschaftet habe sprich ich habe gespart das ich eine Gutschrift bekomme. Was sagt ihr dazu. Also ein Anwalt meinte das es durchaus möglich ist mit diesem Widerspruch gegen die Rückzahlung durchzukommen
PS: Glaube ich habe mich im Forum geirrt. Könnte mich bitte jemand von den Mods ins Richtige verschieben.:)