Betriebskostenrückzahlung

  • Hallo zusammen


    ich habe dieses Jahr eine Betriebskostenrückzahlung von 53.96? erhalten sprich es ist ein Einkommen. Nun möchte aber das Arbeitsamt das ich die 53,96? an sie zurückzahle. Da sie mir ja die Miete zahlen bzw einen Teil davon. Nun meine Frage


    Als Hartz4 Empfänger kann ich ein Einkommen von 100? haben ohne das es angerechnet wird. Also kann ich das doch als Einkommen zählen. Da ich ja dafür gewirtschaftet habe sprich ich habe gespart das ich eine Gutschrift bekomme. Was sagt ihr dazu. Also ein Anwalt meinte das es durchaus möglich ist mit diesem Widerspruch gegen die Rückzahlung durchzukommen


    PS: Glaube ich habe mich im Forum geirrt. Könnte mich bitte jemand von den Mods ins Richtige verschieben.:)

  • Hallo,


    Ich bin kein Jurist aber nach meinem Verständnis kann diese Rückzahlung nicht als anrechnungsfreies Einkommen angerechnet werden.
    Die Nebenkosten werden als Vorauszahlung nach Schätzwerten geleistet, diese wurden durch die Arge an den Vermieter gezahlt und dementsprechend wird die Arge auch die durch sie zuviel geleisteten Zahlungen zurückfordern.

  • Also das ist jetzt echt ein Hammer.
    Da geht die ARGE hin und will die Kohle wieder haben, die sie auch gezahlt hat. So eine Unverschämtheit.:mad:


    Nur zum besseren Verständniss:


    Freibeträge hat man dann, wenn man ARBEITEN geht (das ist die Geschichte, die die ganze Freizeit kaputt macht)


    Also ich hab hier ja schon so einiges gelesen, aber das ist die Krönung........


  • Ich weiß zwar nicht was daran die Krönung ist aber du wirst sicher viel belesener sein als ich und über dies sicher urteilen können. Nur zur Information die ARGE zahlt mir nicht die ganze Miete also zahle ich einen Teil von meinem Geld. Sprich Leistungen von Unterhalt und Kindergeld. Also zahlt mir das ARGE nicht die Betriebskosten.... somit sehe ich es als selbstverständlich an das ich das Geld was ich eingezahlt habe auch behalte.. :)


    PS:Ich weiß sehr wohl was Arbeit ist


    Zitat

    Zunächst einmal werden alle Einnahmen aus nicht selbstständiger, sowie aus selbstständiger Arbeit (auch Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb) bei der Berechnung des ALG II angerechnet. Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit errechnen sich die Freibeträge aus dem erwirtschafteten Überschuss (Gewinn vor Steuern).
    Ebenfall berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden....


    Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der Leistungsbezieher geändert.


    Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst.

  • Hallo!


    Wenn Du schon so schön zietierst, dann solltest Du Dir vielleicht mal die Mühe machen auch zu verstehen , was Du da zitierst. Wenn da etwas von "Einkommen aus Vermietung und Verpachtung" dann ist damit gemeint, daß das Einkommen gemeint, daß z.b. jmd. erwirtschaftet,der eine kleine Eigentumswohung vermietet.


    Die Differenz aus einer Vorauszahlung und der endgültigen Abrechnung ist doch kein Einkommen im Sinne des Gesetzes...


    LG Laetitia


  • Ich weiß sehr wohl was da steht. Aber in dem Sinne ist es ja auch ein Einkommen wurde mir sogar von meiner Fallmanagerin der ARGE so dargestellt, deswegen musste ich es ja auch auf dem AA anzeigen das ich eine Gutschrift bekommen habe weil dieses ALS EINKOMMEN zählt. Und nochmal es gab KEINE Vorauszahlung in diesem Sinne da die ARGE nur die Kaltmiete übernimmt sprich ich trage die Kosten für Heizung und Warmwasser selbst. Und da das Guthaben auch auf Heizung und Warmwasser bezieht ist es wohl mein gutes Recht MEIN Geld einzubehalten ODER ?? :)

  • OK. Wenn Du die Miete und die Heizkosten etc. teilweise selber zahlst, musst Du ja noch anderes Einkommen haben ( außer der Rückzahlung) .. Wenn Du damit insgesamt aber über der Grenze liegst würde es doch passen oder?

  • Sorry, aber das Editieren klappt bei mir aus unerfindlichen Gründen nicht..


    Also: um zu wissen ob Die ARGE das Einkommen aus Betriebskostenrückzahlung anrechnen kann , musst Du halt schauen, ob Du nicht schon insg. über der Grenze von 100 Euro liegst.... Alles was darüber ist kann dann nach meinem Verständnis angerechnet werden...und dementsprechend eine Rückzahlung gefordert werden...

  • Nein ich habe kein weiteres Einkommen außer wie oben erwähnt Kindergeld und Unterhalt. Nur zahlt die ARGE mit glaub ich nur 288€ statt der kompletten Miete von 314,68€ aber wie gesagt genau weiß ich nicht was sie zahlen. Aber sie zahlen halt nur die Kaltmiete.

  • Bei der Berechnung Ihrer Leistung werden Regelsatz, Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten gewährt, sowie evtl. Mehrbedarfe.
    Davon wird das Einkommen wie Kindergeld und Unterhalt abgezogen.


    Die ARGE zahlt also sehr wohl die Miete.


    Im übrigen gibt es den Freibetrag von 100 ? nur für mühevolles Einkommen, sprich ARBEIT.


    Sich eine Nebenkostenerstattung wegen Sparsamkeit selbst zuzuschreiben und als Einkommen zu sehen ist wirklich bemerkenswert.
    Herzlichen Glückwunsch

  • Hallo!


    Genauso sehe ich es auch: die ARGE zahlt dann sehr wohl die gesamte Miete inkl. Heizkosten. Kosten für Kochen, Strom etc. muss man immer selber vom Regelsatz bestreiten... Und wenn die in der Warmiete enthalten sind ist es klar,daß die ARGE sie nicht zahlt!
    Also hat mein Vorschreiber Recht: der Freibetrag von 100 Euro gilt für den Fall, daß man nebenher arbeitet (z.B. auch 1 Euro-Job) und dient als Anreiz damit die Leute überhaupt was tun.


    Also hat die ARGE sehr wohl auch das Recht die Differenz zwischen den Vorauszahlung, die sie geleistet hat und der tatsächlich nötigen Zahlung zurückzufordern.


    Zudem müsste aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen, wo der Überschuß herkommt. Von den Heizkosten ( wäre aufgrund des milden Winters serh gut möglich) ...


    Wenn Du nicht weisß was die ARGE genau bei Dir zahlt, wie wäre es wenn Du einfach mal in Deinen Bescheid schaust ? Und wenn Du dann immer noch nicht weißt, daß die ARGE nie die gesamte Warmmiete zahlt , dann hilft ein Blick in den Infoteil des Forums.


    Und wenn Du es dann immer noch nicht glaubst kannst Du mal hier schauen[Blockierte Grafik: http://http://www.kanzleimitte.de/sozialrecht-3a-anrechnung-von-einkommen-und-vermoegen-_231.html] Da wird ganz deutlich gesagt, daß der Freibetrag für Erwerbseinkommen gilt!!!! Und das Nachzahlungen von Nebenkosten nicht anrechnungsfrei sind - aber auch kein Einkommen im Sinne des Freibetrages...


    LG Laetitia


    Nur gut, daß Du genau weisßt welchen Anwalt Du fragen kannst , wenn Du schon nciht weißt was die ARGE dir zahlt und warum.....( Ironie aus) Vielleicht solltest Du Dich erstmal richtig informieren....

  • Hallo Laetitia,


    ich hab die Hoffnung schon fast aufgegeben, dass hier jemand mal wirklich sinnvolle Beiträge schreibt und nicht nur Hilfestellung gibt, wie man am schnellsten zum Anwalt und/oder Sozialgericht rennt bzw. den Staat bescheißt. Herzlichen Dank und meine Hochachtung dafür.:)


    Nur eine Kleinigkeit: Ein 1-Euro-Job ist grundsätzlich anrechnungsfrei, so dass der Freibetrag dort nicht zum tragen kommt. Das Geld aus einer solchen Beschäftigung fließt in voller Höhe dem Leistungsempfänger zu.


    Herzliche Grüße


    Glücksfrosch