Ich brauche dringend einen Rat ich bin im 6 Monat schwanger und wohne noch daheim habe aber ziemliche probleme daheim meine mutter ist alkoholikerin und kümmert sich um nichts. Ich habe schon einen Antrag auf Hartz4 Gestellt der wurde aber abgelehnt weil ich über dem Leistungssatz bin ich bekomme Arbeitslosengeld. Mir wurde gesagt das ich eine Wohnung suchen darf ich aber nichts Unterschreiben soll. Ich solle mir erst eine Wohnung suchen dann kann es sein das ich Leistungen bekomme was für eine Vermieterin lässt sich aber so lange hin halten das ist alles total Kompliziert. Da ich aus Friedberg Hessen komme und eine Wohnung in Altenstadt in aussicht hätte ich aber jetzt zu der Jobkomm nach Büdingen muss. Wer kann mir einen Rat geben! Was ich jetzt machen soll oder was ich für möglichkeiten habe. Und wie ist das wenn ich denn Mietvertrag jetzt schon Unterschreibe sie müssen es mir doch bezahlen.
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da du schwanger bist hast du auch unter 25 einen Anspruch auf eigenen Haushalt.
Die Wohnungssuche ist für alle ALG2 Empfänger an ein gewisses Prozedere gebunden.
Du bekommst von der Arge einen Vordruck den der zukünftige Vermieter sofern er dir den Zuschlag für die Wohnung erteilt, ausfüllt.
Mit diesem gehst du zur Arge, dort wird die Übernahme geprüft (dies erfolgt meist sofort) mit der Bestätigung der Kostenübrnahme gehst du zum Vermieter und kannst den Mietvertrag unterschreiben.Du kannst meist schon im Vorfeld abschätzen ob die Wohnung übernommen werden kann, denn es gibt Richtlinien bezüglich der Mietkosten, die kannst du bei der Arge erfragen um dir unnötige Gänge zur Arge mit zu teuren Mietangeboten zu ersparen.
Leider bist du darauf angewiesen einen Vermieter zu finden, der bereit ist das Prozedere mit dir zu beschreiten, doch wenn du dich um diese Angelegenheit auch kümmerst kann die Kostenübernahme auch sehr schnell erfolgen.Wenn du den Mietvertrag jetzt unterschreibst kann die Arge dir die Leistungen versagen da keine Zustimmung erfolgte.
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Ich bekomme noch kein Hartz4 ich bekomme nur Arbeitslosengeld1 und langsam verlier ich eht die Nerven weil ständig was neues ist. Kann ich mir vom Arbeitsamt eine genehmigung holen da die gerade für mich zuständig sind.
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hallo,
wenn du deine Wohnung von den dir zustehenden ALG1 Leistungen finanzieren kannst brauchst du keine Genehmigung sofern du nicht in absehbarer Zeit ALG2 beziehen wirst.
Da du schwanger bist, ist aber absehbar dass du ALG 2 ergänzend bzw. deine Lebensunterhalt in der nächsten Zeit komplett durch diesen sicher stellen musst.
Die vorherige Genehmigung ist also erforderlich.Du musst bei der Arge einen ergänzenden Antrag auf ALG 2 stellen nicht beim Arbeitsamt die zahlen nur tatsächliche Ansprüche und keine Leistungsaufstockung.
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Salle:
"da du schwanger bist hast du auch unter 25 einen Anspruch auf eigenen Haushalt."Wo steht das?
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Nur noch in Ausnahmefällen muss ein Umzug und eine eigene Wohnung finanziert werden. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der Umzug aufgrund der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder der Leistungsempfänger aus sozialen Gründen nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann.
Die Voraussetzungen sind gegeben, bei einer Schwangerschaft.
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