hartz 4- beantragung (verzwickt)

  • hallo,


    ich habe hier eine etwas verzwickte situation. ich hoffe, ihr könnt mir helfen. ich bin 31 jahre alt und habe mich entschieden zu studieren. bin schon im vierten semester, und noch ca 3 liegen mir bevor.
    ich habe letztes jahr geheiratet (im ausland) und nächstes jahr möchte meine frau nach deutschland zu mir ziehen. (sie ist nicht-EU-lerin). das bedeutet sie bekommt ein visum zum zwecke der familienzusammenführung, das hier zu einem permanenten visum umgestellt wird. soweit so gut.
    jetzt darf sie hier aber noch nicht arbeiten, erst wenn sie den kurs mit 630 stunden absolviert hat (600 h deutschkurs, 30 h kultur und geschichte). erst dann bekommt sie eine arbeitserlaubnis, und dann hat sie noch lange keine aussicht auf einen job. sondern muss DANN erst suchen gehen.
    die frage ist, hat sie anspruch auf staatliche finanzielle hilfe ? evtl hartz 4 ? wir haben keine kinder. und ich beziehe bafög (höchstsatz)- und habe noch einen nebenjob - der mir ca 360-400 euro monatlich einbringt.


    ich bitte um eure hilfe.


    gruss
    arem

  • Hallo,


    grundsätzlich steht auch deiner Frau Sozialleistungen zu sofern dein Einkommen nicht ausreicht euch beide zu finanzieren.
    Ob vorerst (bis deine Frau den Deutschkurs absolviert hat) das Sozialamt anstatt der Arge einspringt weiß ich nicht genau.


    folgende Leistungen stehen euch zu


    347€ pro Person + Mietkosten ca 500€


    1194€

  • ja, dann hab ich das ja richtig verstanden. aber meine frau hätte anspruch auf hartz 4, wenn sie hier in deutschland ankommt ? sie darf glaub ich nicht mal arbeiten ohne den 630 stündigen sprachkurs. in der zeit darf sie aber hartz 4 empfangen ?


    gibts für sie einschränkungen, nur weil ich bafög empfange ?



    mfg