Umzug??

  • Hallo,
    ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Ich bin alleinerziehend und wohne mit meiner Tochter in einer 50m² Wohnung, nun bin ich im 5. Monat schwanger und möchte mit meinem Freund zusammenziehen, er studiert aber noch und hat auch kein großes Einkommen.
    Hatte zwar schon ein Beratungsgespräch wegen dem Umzug, aber der Sachbearbeiter war sehr unfreundlich und konnte mir nicht wirklich weiter helfen, was muss ich denn nun machen?
    Muss der Umzug genehmigt werden? Wieviel bekomme ich denn dann noch gezahlt? Bekommen wir überhaupt noch was zur Miete gezahlt?
    Hoffe mir kann jemand helfen, bin dankbar für jede Antwort

  • Hallo,


    du hast Anspruch auf einen Umzug schon allein wegen des zweiten Kindes, ausserdem hast du Anspruch darauf die Erziehungspflicht zusammen mit dem Kindsvater in einer gemeinsamen Wohnunug auszuüben.
    Da der Kindsvater noch Student ist, hat er keinen Anspruch auf Sozialleistungen, auch nicht wenn er kein Bafög erhalten sollte.
    Du wirst aber sofern der Kindsvater aufgrund seines Einkommens seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann auch für das Kind Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen.
    Du hast keinen Anspruch auf UVG wenn du mit dem Vater in einer gemeinsamen Wohnung lebst.
    Die Mietkosten der neuen Wohnung werden zu dreiviertel getragen, den Rest muss der Kindsvater zahlen.
    Die aktuellen Mietsätze sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, besorge dir den Mietspiegel und frage gegebenfalls bei deiner zuständigen Arge nach.


    Ich würde dir raten einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Arge einzureichen.
    Dieser kann formlos sein sollte aber die wesentlichen Beweggründe die einen Umzug in eine größere Wohnung unabdingbar machen darstellen.


    Füge diesem bei, dass du von deinem Anrecht einer Familienzusammenführung Gebrauch machen willst


    Ich kann dir leider nicht sagen ob Teile des Einkommens deines Freundes angerechnet werden da ich nicht weiß wieviel dieser im Monat zur Verfügung hast, aber der Zuschlag für Alleinerziehende wird in jedem fall wegfallen.