Vor einigen Monaten ist meine ex Freundin aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen und hat mir netterweise einiges an Mietschulden hinterlassen.
Sie hatte vom jobcenter die Genehmigung erhalten eine neue Wohnung zu beziehen allerdings hat sie sich nie aus dem bestehenden Mietverhältnis austragen lassen
was bedeutet das sie im Moment in 2 Miietverträgen steht.
Beim Jobcenter war ich auch schon weil ich erreichen wollte das das Jobcenter den Mietanteil von ihr der letzten Monate übernimmt, da sie ja noch immer im Mietvertrag steht.
da wurde ich aber abgewimmelt mit der Begründung das es dem Jobcenter egal ist wieviele Wohnungen ein hartz4 Empfänger besitzt solange sie nur für eine Wohnung die Miete übernehmen müssen.
Meine Fragen nun.
1. Müsste nicht eigentlich bei der ersten Wohnung die Miete bezahlt werden? und nicht einfach bei einer anderen?
2. Welche Schritte könnte ich einleiten um das Geld zu bekommen?
3.Hat jemand genaue Gesetzestexte wo genau erklärt wird wieviele Wohnungen man haben darf?
finde leider nur sachen wie z.B. wie groß sie sein darf oder was sie kosten darf.
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Hallo,
das Jobcenter ist nicht verpflichtet die Mietrückstände deiner Freundin zu begleichen, da deine Freundin Bestandteil dieses Vertrages ist und nicht die Arge.
Deine Freundin ist juristisch betrachtet eine eigenständige Person und kann auch nur als diese belangt werden.
Maßgeblich ist nur die Bewilligung der neuen Wohnung bzw. die Bestätigung der Meldeadresse, die Überprüfung einer formal korrekten Beendigung des vorherigen Mietverhältnisses obliegt nicht der Arge.das heißt für dich, dass du dir möglichst schnell eine neue Wohnung suchen solltest wenn du die Miete nicht alleine tragen kannst, da du lediglich die Möglichkeit hast deine EX juristisch zu belangen.
Da diese aber ALG2 bezieht ist sie natürlich nicht zahlungsfähig und du könntest nur einen Titel gegen sie erwirken.
Geld würdest du aber erst sehen wenn sie über höhere Einkünfte verfügt.Der Vermieter im Gegenzug wird sein Geld aber unabhängig davon einfordern.
Da ihr beide im Mietvertrag steht, seit ihr vor dem Gericht eine Mietpartei und das Geld wird sofern eine Person des Vertrages über kein Einkommen verfügt von der anderen Person gefordert.
Sollten beide Parteien Einkommen haben wird es zu 50% beiden Parteien zu Lasten gelegt.Wenn du also über Einkommen verfügst wirst du die Mietschulden vorerst begleichen müssen, natürlich mit der Option dass du diese über einen Titel (sofern es dir gelingt einen gegen sie zu erwirken) von ihr zurück fordern kannst.
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das ist mal endlich eine konkrete Antwort, zwar nicht das was ich mir erhofft hatte aber immernoch besser als weiterhin ohne antwort da zu stehen.
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