Probleme beim Beantragen

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich versuche gerade Hartz 4 zu bekommen, allerdings ergeben sich da diverse Hürden..
    Also ich bin Noch Schülerin habe alelrdings ANspruch auf Hartz 4 (Jugendamt bestätigt dass ein Leben zuhause unmöglich ist).
    Ich habe kein Kontakt mehr zu meinen Eltern, wohne bei einer Freundinn und bekomme kein Geld.
    Ich habe den Hartz4 Antrag gestellt, und soll mir jetz ein Wohnungsangebot besorgen, dieses habe ich auch in Aussicht.
    Allerdings gibt es ein Problem, vor ein paar Tagen kam ein Brief vom Amt: Ich beziehe laufend Unterstützenden Lebensunterhalt oder so ähnlich, und ich soll meinen ANtrag auf BAfög und auf mein Kindergeld vorlegen.
    (Den genauen Wortlaut habe ich gerade nicht zur Hand, gegebenenfalls tipp ich den Brief mal ab)
    Das Problem ist: Schülerbafög kann ich beantragen, Kindergeld beziehen meine Eltern jedoch weiter. Ein Antrag auf Umbuchung auf mein Konto wurde abgelehnt, da ich kein festen Wohnsitz habe.. und das Amt will einen Nachweiss dass ich kein Kindergeld kriege, oder wohin es geht.
    Die Familienkasse meint aber sie kann mir keine Bestätigung schicken, dass meine Eltern das bekommen..
    Ich weiss einfach nicht was ich tun soll..
    Die Familienkasse will einen festen Wohnsitz, das Amt den Nachweiss fürs Kindergeld..


    Danek dass ihr meinen Text gelesen habt, ich hoffe sehr auf eure Hilfe,


    BEste grüße und noch einen schönen Tag!!

  • Du musst dem Amt den Sachverhalt schildern und die auffordern, deine Eltern aufzufordern, den Kindergeldbescheid vorzulegen (falls sie sich weigern, ihn dir zu geben, sodass DU ihn selbst dem Amt vorlegen kannst). Und wenn der Sachbearbeiter des Amtes das nicht kapiert, wende dich SOFORT an dessen Vorgesetzten und schildere DEM die Sache. Das Amt ist VERPFLICHTET zu funktionieren.

  • Hallo,


    in der Regel ist es so, dass die Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag Folge zu Leisten hast sofern du glaubhaft machen kannst dass du nicht mehr im elterlichen Haushalt lebst.
    Eine Bescheinigung der Arge, dass du dort einen generellen Anspruch auf Leistungen (eigene BG) hast und eine vorläufige Wohnstätte sind hier ausreichend.
    Des weiteren ist die Familienkasse verpflichtet, dir eine Zweitausfertigung über den Bezug des Kindergeldes auszuhändigen sofern du das 18. Lebensjahr vollendet hast.
    Spreche bei der Famileinkasse nochmals vor und verlange eine Zweitanfertigung des Besheides, auf diesem ist auch vermerkt an wen dieses ausgezahlt wird.


    Des weitern ist der Arge sicher bekannt, dass du bei einem Baföganspruch vor Vollendung des 27. Lebensjahr auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
    Wenn alle Stricke reißen, dann schilder dem SB deiner Arge den Sachverhalt und bitte um telefonische Kontaktaufnahme mit der Familienkasse durch diesen.


    Das sollte schnell geschehen, da einmal gezahlte Kindergeldleistungen an deine Eltern von dir nicht zurück verlangt werden können sofern du im Moment noch dort gemeldet bist.


    Wenn du beim Jugenamt in Betreuung bist, stellt sich die Frage warum du keinen Anspruch auf Jugenhilfe hast?
    Du kannst auch dort den Sachverhalt schildern und man wird dir sicher helfen.