Hilfe!!
Meine Tochter,18, war so intelligent ihre Lehre zu schmeißen. Nach einer Predigt von mir, geschieden, halbtags berufstätig, ist sie fürs erste bei ihrem Freund untergekommen,der in einer WG haust und ist prompt schwanger geworden. Bei mir wohnen will sie nicht und die Wohnung der WG ist viel zu klein. Wer kann mir sagen,welche Ansprüche sie hat?????
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Du musst sie (nicht das Kind) "durchfüttern" bis sie 27 ist. Nur wenn sie zum 2. Mal eine begonnene Ausbildung schmeißt, bist du nicht mehr zahlungsverpflichtet. Und wenn sie irgendwann unverschuldet in Armut gerät, musst du auch zahlen (den HartzIV-Satz, wenn sie ALGII beantragt).
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das stimmt so nicht!
Deine Tochter bildet mit dem Kind eine eigene BG bzw wenn der der Freund der Tochter auch mit in eine neue Wohnung zieht die drei.
Da du, nur halbtags berufstätig bist wirst du kaum soviel Geld zur Verfügung haben, dass man dich zu Unterhaltszahlungen deiner Tochter gegenüber verpflichten kann.
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