grundsicherung od. harz4

  • soo ich bins mal wieder..:(
    das mit dem antrag auf rente ist jetzt am laufen und dadurch wird die luft für mich hier immer dünner...


    [ich studiere und wohne bei meinen eltern, mein vater muss bald soz.leistungen beziehen..evt.grundsicherung]


    hab ich jetzt alles richtig verstanden:


    ich habe komme was wolle kein recht auf soz.hilfe,weil ich studiere..das heisst mein vater wird für mich nur kindergeld bekommen?
    wenn ich bafög bekomme, wird das nicht als einkommen berechnet? oder doch?oder nur die hälfte,weil ich die hälfte zurückzahln muss?
    ich kann also bafög bekommen und für bis 100? arbeiten und mein vater bekommt keine abzüge oder? wenn ich mehr als 100 verdiene, wird es zu 80% angerechnet, soweit richtig???


    und wie ist das mit der miete... wird die für 3 personen gewährt (eltern +ich) ,oder nur für zwei,weil die mich da außen vorlassen?also angenommen ich hätte garkein einkommen,auch kein bafög.. wie wär das dann?



    sorry für die ganzen fragen,aber jeder erzählt was anderes und ich kann mich auch nur elektr. erstmal bei der arge melden,hab ich auch schon (ohne richtigen erfolg),weil die uni zurzeit soviel zeit in anspruch nimmt,dass ich da einfach es nich schaffe...

  • Es ist richtig, du hast keinen Anspruch auf ALG2.
    Das Kindergeld, dass deine Eltern bekommen kannst du durch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse direkt auf dein Konto überweisen lassen.


    Im eigentlichen Sinne seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft da ihr in einem Haushalt lebt und Verwandt ersten Grades seit, dass heißt für dich eventuell Abzüge aber keine Aufstockung.


    Berechnungsbeispiel


    deinen Eltern stehen bei Bezug von ALG2 zwei drittel der Miet und Heizkosten und jeweils 347€ Regelbedarf zu, das Kindergeld wird nicht als Einkommen deiner Eltern gerechnet.


    Du bekommst ca 500€ Bafög + 150€ Kindergeld also insgesamt 650€
    davon musst du ein drittel der Mietkosten bezahlen
    ein Regelbedarf von 347€ steht dir auch zu.


    Wenn du nun arbeitest hast du einen Freibetrag von 160€ bzw. kannst du Studiengebühren geltend machen.
    Solltest du wesentlich mehr arbeiten fließt prozentuall ein Teil des Lohnes als Einkommen in die BG ein.