Bei Sanktionen Miete gestrichen o. gekürtzt ?

  • Hallo,


    entschuldigt hatte das Thema schon einmal im August. Gab leider nur
    eine Antwort.


    soviel ich weiss darf der Satz (350?) für den Lebensunterhalt bis zu 100 % gekürtzt
    weden.


    Darf die ARGE auch das Geld für die Miete streichen oder
    kürzen ???


    Vielen Dank für Beiträge.

  • Hallo,
    ich glaube die Miete darf nicht gekürzt werden, da Obdachlosigkeit droht.
    Alles andere kann zu 100% gekürzt werden.
    Soweit mir bekannt ist, bekommt eine einzelne Person dann Lebensmittelgutscheine in Höhe von 12,00 € pro Woche.

  • Hallo,
    ich glaube die Miete darf nicht gekürzt werden, da Obdachlosigkeit droht.
    Alles andere kann zu 100% gekürzt werden.
    Soweit mir bekannt ist, bekommt eine einzelne Person dann Lebensmittelgutscheine in Höhe von 12,00 ? pro Woche.


    Klasse Beitrag, nur leider falsch-..........


    Es können auch die Kosten der Unterkunft gekürzt werden.
    Das passiert immer dann, wenn man sich mehrere Male den gleichen Mist erlaubt:


    Beispiel:


    1. Melderversäumnis 10%
    2. Melderversäumnis innerhalb eines Jahres nach dem 1´ten 20 %
    3. Melderversäumnis innerhalb eines Jahres nach dem 2´ten 40%
    usw. usw.


    Kann recht spaßig werden...



  • Danke für Die Info, melden werde ich auf jeden Fall, doch wie siehts aus wenn man
    Jobangebote nicht einhält.


  • Es kommt darauf an wie groß deine Wohnung ist auf jeden Fall darf das Amt nie komplett deine Miete streichen,wegen Obdachlosigkeit,das Amt zahlt nur den gesetzlichen Mindestanteil,den Rest musst du drauf zahlen,wenn deine Wohnung größer ist als es dem Hartz 4 Gegebenheiten ich glaube als Einzelperson darfst du nicht mehr als 54-56 Quadratmeter haben,aber wieso kommst Du darauf das man dir oder....? die Miete streichen wird.