Kann die ARGE einen ALGII-Empfänger zwingen, den Gesundheitsfragebogen auszufüllen und sämtliche Fachärzt sämtlichen mit der ARGE und dem Arbeitsamt verbundenen Institutionen gegenüber von der Schweigepflicht zu entbinden - und dem ALGII-Empfänger androhen, ihm/ihr das Geld zu streichen/kürzen, wenn er/sie sich weigert, das zu tun? Und kann die ARGE das auch tun, wenn es um so schreckliche Erlebnisse wie Vergewaltigung u.a. geht und der/die Betroffene zu fertig ist, darüber zu reden, geschweige denn, sich von der ARGE etc. "sezieren" zu lassen und seine/ihre Geschichte all diesen Behörden und Ärzten gegenüber zu offenbaren und in den Akten kursieren zu lassen? Das ist doch irre, sowas zu verlangen - und dann noch verbunden mit der Androhung, wenn das Opfer den Mund nicht aufmacht, sich untersuchen lässt, den Bogen ausfüllt und die Ärzte von der Schweigepflicht sämtlichen Behörden gegenüber entbindet. Das ist ja Körperverletzung, wenn die betroffene Person von diesem Druck noch psychsomatische Ausfallserscheinungen bekommt. Ich finde es auch ohne psychosomatische Ausfallserscheinungen eine unzumutbare Zumutung, eine Frechheit und eine Unverschämtheit sondersgleichen. Gefühllosigkeit und Rücksichtslosigkeit reicht da als Bezeichnung gar nicht aus. Das ist menschenunwürdig, wenn nicht total menschenverachtend.
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Hallo,
sofort zum Sozialgericht. -
Ich werde mich erstmal weigern, das auszufüllen und die Befreiung von der Schweigepflicht werde ich auch nicht geben - und wenn überhaupt, dann auf keinen Fall so pauschal. Nächsten Termin bei der ARGE habe ich am 16. Oktober - da soll ich das dann machen. Tue ich aber nicht. Ich finde es auch unmöglich, dass meine schreckliche Geschichte dann in den Akten/Behörden/unter den betreffenden Leuten und was weiß ich noch wo (dass die Schweigepflicht der Behörden nur auf dem Papier existiert, sich aber keineswegs jeder dran hält, habe ich schon erfahren - übel ist das) kursiert. Außerdem werde ich jeden weiteren Eingriff in meine diesbezügliche Privat-/Intimsphäre verweigern - außer, ich will selbst mit jemandem reden.
Meinst du wirklich, dies ist mein Recht und ich käme/komme vor dem Sozialgericht damit durch?
Soll ich wirklich sofort zum Gericht - oder soll ich, wenn die kürzen sollten, erstmal Widerspruch einlegen? Oder beides gleichzeitig? Was tun beim Gericht? Einstweilige Verfügung beantragen? Welche Begründung soll ich genau vorbringen? -
Hallo Jennifer,
"sofort zum Sozialgericht" geht schon mangels Klagebefugnis nicht, weil in diesem Falle - wie du schon richtig erkannt hast - ein so genanntes Vorverfahren (der Widerspruch) fehlt.
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Habe gestern erfahren (bei einer Beratungsstelle), dass die ARGE einen nicht zwingen kann, einen solchen Bogen auszufüllen - ebenso wenig wie zu einer solch allumfassenden Schweigepflichtentbindung.
Vielmehr sei es so, dass man das nicht müsse - man müsse nur einer Vorladung (ach ja - ich meine natürlich "Einladung"...) des ärztlichen Dienstes folgen. Und man könne sich auch AUSSCHLIESSLICH nur von den Ärzten oder Psychologen des ärztlichen Dienstes begutachten lassen. Und die teilen der ARGE dann weder die Diagnose noch die Krankengeschichte mit, sondern nur, ob eine Reha angesagt ist oder/und ob bzw. inwieweit der Klient arbeitsfähig ist. Und dann entscheidet sich, was die ARGE macht - evntuell den Klienten zum Sozialbezug schicken (Arbeitsunfähigkeit, Grundsicherung).Mit diesem Sch...fragebogen versucht sich die ARGE einen "Freifahrschein" für freie Weitergabe und Diskussion über den Klienten zu verschaffen. Widerlich.
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gezwungen wird niemand.
Allerdings gibt es dann auch keine Kohle, denn es kann ja nicht ermittelt werden, ob man Arbeitsfähig ist.
Das ist dann wahrscheinlich widerlich.....
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Die Arbeitsfähigkeit wird nicht festgestellt durch die ARGE, sondern den ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur - und erst, wenn man sich weigert, bei diesem ärztlichen Dienst zu erscheinen, wird gestrichen. Der Gesundheitsfragebogen hat mit dem ärztlichen Dienst nichts zu tun - er ist ein Produkt der ARGE.
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