Hallo,
da meine Freunde sich ein wenig scheuen die neuen Medien zu nutzen werde ich an ihrer stelle mal die Frage in den Raum stellen.
Also die 2 (beide 21) Leben in einer Bedarfsgemeinschaft, beide Beziehen das ALG II und auch ebenso beide das Kindergeld, aber so, wie sie es mir erklärt haben wird bei beiden ein Relativ hoher anteil des Kindergeldes als Einkommen gezählt. Ich glaube es waren gesamt 158? gewesen (genau Zahl bekommt ihr dann per geliebten EDIT funktion) welches auf ihr ALG II angerechnet wird.
Ebenso so was mich und sie verwundert ist, das sie, obwohl sie laut Mietvertrag erst gut 5 monate zusammen wohnen aber dennoch schon eine Bedarfsgemeinschaft bilden (habe gelesen umgekehrte beweispflicht und das es erst nach einem Jahr so gesehen wird). Sehe ich an diesem Punkt etwas falsch?
Mfg John