Umzug nicht bewilligt, brauch dringend rat

  • Hallo ich habe folgendes Problem, wir sind anfang des Jahres von Nordrhein Westfalen nach Niedersachsen gezogen, ich muss dazu sagen das ich alleinerziehend bin und einen kleinen sohn von knapp 3 Jahren habe.
    Wir sind unter der Vorraussetzung hier her gezogen im Mai eine ausbildung zur tagesmutter zu machen wobei ich direkt danach auch als diese hätte arbeiten können, dann ist folgendes Problem aufgetreten, bis wir hier alles geregelt hatten war der tagesmutter kurs schon voll sodas ich nicht mehr daran teilnehmen konnte somit dann auch die stelle weggefallen ist.Es ging alles drunter und drüber.Auch mit der wohnung die wir hätten haben können ist alles schief gelaufen.Da ich aber aus meiner alten Wohnung raus musste bin ich erst mal vorübergangsweise in eine WG gezogen mit meinem sohn was dem amt auch bekannt ist.


    Da ich keinen Führerschein besitze ist es hier auf dem Lande umöglich eine arbeiststelle zu finden, noch dazu leidet mein SOhn mittlerweile unter der Trennung zu seinem Vater, was mir Schlaflose nächte bringt noch dazu ist er mir schon mehrmal abgehaun unter dem Vorwand er würde zu seinem Papa gehen.
    Somit habe ich dann beim amt einen Antrag auf umzug in unsere alte himat gestellt, wir würden die kosten sogar selber tragen für den umzug, doch der antrag wurde abgelehnt obwohl ich auch eine Bescheinigung des hauptmieters dieser Wohnung beigelegt habe das das mietverhältnis zum 31.10.2007 gekündigt wird.


    Das amt meint das das kein grund wäre umzuziehen.


    Wir kennen hie niemanden und unsere ganzen Freunde haben sich mit ihrer Unterstützung zum Umzug angeboten.


    Ich weiß nicht mehr was ich tun soll.


    Die kinderärtzte hier kennen meinen Sohn nicht habe ihnen das alles auch schon geschildert aber sie wollen mir kein Attest austellen das mein sohn in der nähe seines Vaters besser aufgehoben ist



    Bin dankbar über jeden rat

  • Hallo,


    da du einen befristeten Mietvertrag hast, besteht natürlich das Anrecht auf einen Wohnungswechsel.
    Die begründung für einen erneuten Wohnungswechsel nach NRW erscheint natürlich erst mal unbegründet da du den Umzug nach Niedesachsen trotz Bindung des Kindes an den Vater selbst forciert hast.


    Nehme es aber trotzdem als Begründung das eine Famileinzusammführung unausweichlich erscheint da dein Sohn über die Maßen unter der Trennung zu seinem Vater leidet.
    Dies solltest du dir auch vom Kinderarzt oder gegebenenfalls von einem Kinderpsychologen attestieren lassen.
    Natürlich fließt auch das Alter des Kindes in die Entscheidung mit ein.
    Sollte dein Sohn bereits über 14 Jahre alt sein wird es schwierig.