alg2 für alleinerziehende

  • hallo an alle,ich hätte mal eine frage
    ich habe alg2 beantragt und arbeite auch noch zusätzlich (brutto 490euro).ich wohne mit meinen 2 jährigen sohn mit meiner mutter in ihrer mietwohnung ,aber wie bilden keine bedarfsgemeinschaft.ich habe auch einen richtigen untermietsvertrag beim amt abgegeben und habe mit meiner mutter einen getrennten hausstand und eben keine bedarfsgemeinschaft.
    somit ist auch alles klar aber nun zu meiner frage,ich bin ja alleinerziehend und wenn man alleinerziehend ist bekommt man ja eben mehr alg2,also einen zuschuss für alleinerziehende wie ich gelesen habe.
    nun sagte mir der mann im amt das ich den nicht bekommen werde,weil meine mutter ja auch noch mit in der wohnung wohnt,(obwohl wir ja keine bedarfsgemeinschaft haben),und meine mutter dann auch einen teil der erziehung übernimmt(ich weiss nur nicht wann,da sie eh den ganzen tag am arbeiten und unterwegs ist)und ich dewegen den zuschuss(mehr bedarf)für alleinerziehende nicht bekomme.ist das rechtens?
    vielen dank schon mal für eine antwort und viele liebe grüsse von hatun:-)