dringend hilfe - vermögen hartz4-rückzahlung??

  • Hallo


    ich bin hier neu, und hoffe dass ich trotzdem hilfreiche Antworten als neuling bekomme.


    Ich war von jan. 2005 bis sept. 2006 in elternzeit, und bekam vom april 2006 bis sept. 2006 gut 550 Euro ALG II.
    Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft, also mein Mann, unser Kind und ich.


    Heute kam ein schreiben, in dem stand was wir an kapitalerträgen (mein mann und ich) im jahr 2005 hatten (angaben lt. bundesamt für finanzen).
    das sind 599+14 euro bei mir und 105+58 bei meinen Mann.


    nun sollen wir nachweise über guthaben und kapitalerträge von 2005 (wo ich KEIN HARTZ IV hatte) und 2006 nachweisen.


    nun meine fragen:
    - warum interessiert 2005?? hatte alg II nur 04/2006-09/2006
    - was wenn wir zusammengerechnet über die grenze vom vermögen kommen? (glaube das kommen/kamen wir 2006).


    wir sind juni 1976 (Mann) geboren und ich sept. 1982, unser kind jan. 2005.


    Selbst wenn wir im jahr 2006 zusammengerechnet mehr als diese freigrenze hatten, wir können nicht mehr nachweisen wieviel wir in welchem monat hatten, da wir 4 tagesgeldkonten hatten die mittlerweile gelöscht sind und keine unterlagen mehr haben.


    was kann uns als schlimmstes drohen? wird alles gestrichen oder ggf nur anteilig? ich hab nun echt schíß und muß sehen wo ich jahresbescheide herbekomme von ich mal ein konto hatte.


    Wäre schön, wenn mir jemand eine auskunft geben könnte.


    LG Ramona

  • Ich vermute mal, dass Sie diese Konten bei der Antragstellung nicht angegeben haben.


    Wenn jetzt durch einen Datenabgleich rauskommt, dass Sie mal Kapitalerträge hatten, die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr hatten ist das egal. Eine entsprechende Bescheinigung der Bank reicht aus.


    Anders ist das, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Sparguthaben hatten und dieses da nicht angegeben haben.
    Dann haben Sie ein ernsthaftes Problem.


    Gruß
    Glücksfrosch

  • mir geht es genau so,bekomme seit Febr.2007 ALG2.Soll jetzt meine Zinseinkünfte von 2005-2006 offenlegen.ich glaube die wollen uns Sanktionen aufdrücken,habe im HEFT SGB-Arbeitslosengeld 2 auf Seite 56 etwas gelesen,Vermögen mit Absicht vermindert hat.Hoffentlich kann uns jemand ein paar Ratschläge geben,habe nur bis 30.09.2007 zeit bekommen.Die höhe der Zinseinkünfte weiss ich auch nicht mehr.

  • mir geht es genau so,bekomme seit Febr.2007 ALG2.Soll jetzt meine Zinseinkünfte von 2005-2006 offenlegen.


    Die ARGE hat einfach den Verdacht, dass du noch Vermögen hast. Es sollte ausreichen, wenn du denen die Kontoauszüge überlässt, aus den hervorgeht, dass das Konto aufgelöst wurde.


    Sollte es die Kosten noch geben und ihr somit zu Unrecht ALG II bezogen habt, werdet ihr das komplett zurückzahlen müssen und werden ggf. wegen Betruges oder Ähnlichem angezeigt.


    Grüße,
    Joachim

  • Ich habe Kündigung von Sparbuch im Juli 2006!!! vorgelegt.Jetzt will die Arge Nachweise über Verbleib bzw. Verbrauch des Geldes.War eine hohe Summe an Geld.Ich wäre Verpflichtet nach§60 SGB Nachweise zu erbringen.Was soll ich jetzt machen.Wäre Froh wenn mir jemand Helfen kann.Im voraus Danke.Gruss Coli.