Harz 4 und Ausbildung Neben Kosten abrechnung

  • Hallo
    Hätte mal eine Frage zu Harz 4
    Mein sohn ist ab den 01,8 2007 in Ausbildung er bekommt


    450,00 Bruto
    Netto 357,00 Euro
    Meine Frau
    1000,00 Bruto
    Netto 820,00 Euro
    zzgl
    308 euro Kindergeld


    Meine Frag jest wieviel geld darf bei diesen verdienst Ausbildung geld von mein sohn angrechnet werden Er soll ja auch was für sich haben
    ausgaben haben wir
    Miete
    445,00
    Neben kosten 80,00 euro
    Heizkosten
    110,00
    strom 80,00
    Fahrt kosten mein sohn Monats karte 40,00
    fahrt kosten meine frau Auto 12 km eingfache fahrt hin und zürück 22km an 22 arbeitstagen
    kfz versicherung alle 3 monte 137,00 euro
    wieviel würde uns noch von der harz 4 stelle zustehen?
    wir sind 4 personen
    mein sohn 18
    meine tochter 14
    mein frau und ich


    Dan Habe ich noch eine Frge bezügl Nebenkosten wir hatten ein antrag auf übernahmen der Jahres Neben kosten gestellt 366, euro waren das für Wasserund alle anderen Neben kosten die der vermieter abrechen tut dieser Antrag würde uns abgeleht ist das rechtens ??oder kann mann da gegen vor gehen


    dann hätte ich noch eine Frage darf mein sohn jest wo er selbst geld verdiene Tut eine wohnung nehmen ?
    wir würden ihn dann noch die 5 euro Kinder geld geben oder würde da das Harz amt schwierigkeiten machen den dann könnten wir uns eine Kleiner Wohnung suchen


    Danke für antwort


    mfg


    Beo

  • Hallo Beo,


    die Einnahmen deines Sohnes werden zu den üblichen Regeln (100,00 Euro anrechnungsfrei, der Rest zu 80%) angerechnet.


    Euch stehen pro Erwachsenem 347 Euro und pro Kind 311 Euro zu. (siehe http://www.sozialleistungen.in…2/alg-ii-leistungen.html). Also 1316,00 Euro. Außerdem werden Miete und Heizkosten übernommen.


    Von dem Gesamtbetrag werden Eure Einnahmen abgezogen.


    Fahrtkosten und Anders können ggf. bei gesondertem Antrag erstattet werden - meist aber nicht. Versicherungen - auch für KFZ - werden nicht übernommen.


    Ihr erhaltet nach meinen Berechnungen noch etwas über 400,00 Euro Zuschuss zur Miete.


    Da dein Sohn sich nicht selbst unterhalten kann und in einer eigenen Wohnung ALG II bräuchte, um leben zu können und er unter 25 ist, darf er nicht ausziehen bzw. würde, wenn er auszieht, keine Unterstützung erhalten.


    Grüße,
    Joachim