also mein problem in der kurzfassung..jetzt grade kriege ich ganz normal bafög..aber meine eltern werden ab nächsten monat vermutlich grundsicherung beantragen, bzw. soz.hilfe..
ich wollte nun eig. im nächsten semester mein fach wechseln..für mich hat es einen trifftigen grund,auch wenn dass vermutlich keiner sein wird,der fürs bafög unabweisbar ist (wäre dann nach dem 4.fachsemester) ..das heisst,es kann sein,dass ich meinen anspruch auf bafög verliere... wie ist das denn?kriegt mein vater dann einfach den normalen harz 4 satz für mich?weil ich nichts verdiene?
oder stellt sich das amt quer und sagt,dass ein student bafög bekommen sollte..und zahlen dann auch nicht?
hab die frage schon so ähnlich bei algII gestellt,da wusste noch keiner so recht weiter..dachte vlt.wisst ihr da mehr??
andere frage: also bis april ist mein bafög ja bewilligt..ich bekomme zurzeit 60euro..muss ich jetzt beim amt bzw. mein vater , angeben dass ich 60 euro bekomme... und DANN dem bafög amt sagen,dass sich die finanzielle sit. geändert hat --> mehr bafög und DANN dem amt sagen,dass man jetzt mehr bafög hat..
oder geht das auch irgendwie weniger umständlich?