Erstantrag

  • Hallo, bin neu hier.
    Habe wie viele Andere große Probleme.
    Meine Trennung steht kurz bevor. Suche schon nach einer Wohnung. Ziehe mit meinem 8-jährigen Sohn aus.
    War gestern auch bei meiner Anwältin, die bei grober Durchsicht schon gesagt hat, das mein Ex zu wenig hat um Unterhalt zahlen zu können, evtl nur Kindesunterhalt.
    Bin in zweiter Instanz wegen EM-Rente. Mein Krankheitsbild ist sehr umfangreich. Bluthochdruck, der durch solche Situationen natürlich nicht gut da steht.Fibromyalgie, besser bekannt unter Weichteilrheuma. Habe ständig höllische Schmerzen am ganzen Körper. Und meine psyche hat jetzt dadurch auch noch schlapp gemacht. Bin 47 Jahre alt. Hätte eine realtiv hohe EM (ca. 700-800) zu bekommen, wenn sie durch geht. Das zur Info.
    Was würde mir evtl zustehen und was muss ich alles tun. Eine Wohnung die ich mir schon mal angesehen habe läge warscheinlich 9? über dem Satz. Sie liegt bei 445? Bruttowarm. Ich komme aus Kiel. Wenn aber die Ww Pauschale u. Kabelfernsehen abgezogen werden liegt sie wieder im Soll. Außerdem ist sie in der nähe meiner Eltern und meines großen Sohnes, sodass sie mir unter die Arme greifen können, wenn ich wegen eines Schmerzschubes flach liege. Außerdem leidet mein Sohn an Asthma mit Behandlung.
    Habe solche Angst, nachdem was man alles hört und liest. Ich weiß nicht mehr weiter.
    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo!


    Bitte scheue Dich nicht Dir Hilfe vom Amt zu holen!
    Ich denke mal, dass es nicht das Problem sein sollte das 9€ über dem soll sind. Du kannst Begründen weswegen Du in die Nähe Deiner Familie ziehen willst/musst. Sollten sie dennoch aus welchen Gründen auch immer dem umzug nicht zustimmen, dann überlege Dir diese 9€ irgendwie selbst zu zahlen.
    Es ist so, dass Dir als einzelne Person 345€, Deinem Kind 207€ ( glaube aber in dem alter Deines Sohnes ist das sogar mehr) ALG2 zustehen. Dazu kommte noch die Miete+ Nebenkosten. Da Du chronisch Krank bist, stehen Dir da auch noch Leistungen zu, da kann ich aber leider nicht sagen um wieviel es sich da handelt. Von diesem Geld wird anteilig Kindergeld und Unterhalt abgezogen. Falls der Vater nicht zahlungsfähig ist, besteht der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Du musst natürlich auch angeben, was Du alles beantragt hast wie die EM-Rente. Inwiefern das alles mit einberechenet wird kann ich Dir leider auch nicht sagen. Gehe am besten mal zum Amt und lass Dich beraten.


    Hoffe, ein wenig geholfen zu haben.


    Gruss St.-B.H.


    PS.: Euch stehen 60m² zu, m² kalt sollte max. 4,90€ kosten