Drei Personen nur Anspruch auf 331? + Mietkosten?

  • Hallo,


    unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus drei Mitgliedern.
    - Haushaltsvorstand, 47 Jahre, alleinerziehend, kein Einkommen
    - Sohn, 19 Jahre, 666,15? brutto Einkommen
    - Sohn, 16 Jahre, 100% geistig behindert


    Unsere Mietwohnung ist 75m² groß und kostet 500? warm. D.h. sie ist nach der hier geltenden Mietklasse III angemessen.


    Die Leistungen, die wir jetzt bekommen liegen bei 331? zum Leben + den Mietkosten. Kann das rechtens sein? Wie soll man mit 331? zu dritt zurecht kommen?


    Die hauptbegründung der Sachbearbeiterin war, das die 308? Kindergeld und die 666,15? Einkommen angerechnet werden. Kann der Bescheid rechtens sein?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Dennis,


    jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft stehen idR. 311,00 Euro pro Monat zzgl. Mietkosten zu (ggf. zzgl. Sonderzuschläge). Von den euch zustehenden Zahlungen, werde alle Einnahmen (inkl. Kindergeld) abgezogen. Der Bescheid sieht also sehr gut aus - und für drei Personen sind 1305,13 Euro ein Betrag, von dem man ziemlich gut Leben kann.


    Aus der Sicht des älteren Sohns ist es jedoch natürlich alles ziemlich daneben - solange er sich aber nicht komplett selbst unterhalten kann, muss er mit seinem Gehalt die Bedarfsgemeinschaft unterstützen.


    Viele Grüße,
    Joachim

  • Doch, der 19-Jährige unterhält sich komplett selbst. Ich hab aber gehört das es noch Werbungskosten u.ä. und Freibeträge gibt die das Einkommen reduzieren...


    Könnte mir da jemand den Paragraphen oder eine Auflistung geben, wie man das Einkommen verringern kann? Z.b. entstehen jeden Monat 10? Schulkosten ungefähr sag ich mal, 50? Ticketkosten um zur Arbeit / Schule zu kommen ...


    Danke !

  • Wenn du dich doch sowieso selbst versorgst - und alleine sollte man echt mit 666 Euro zurecht kommen - braucht doch deine Mutter kein Geld fuer 3 Leute?!


    und über den Daumen gepeilt 1300 euro für 3 personen...kann man wirklich gut mit leben. Wir sind 2 Personen .. mama & Schulanfaenger und haben grad mal 1/4 von dem zum leben

  • Hallo!


    Nur weil jmd. geistig behindert ist bekommt man noch lange kein Pflegegeld. Es gibt geistig Behinderte, die sehr gut im Alltag zurechtkommen halt nur nicht fähig sind längerfristig zu planen und z.b im normalen Arbeitsleben Fuß zu fassen. Ich weiss von was ich rede,denn ich war zeitweise als Betreuerin für geistig Behinderte tätig..Pflegegeld gibts nru für Personen die man z.b. füttern, waschen , tragen etc. muss.


    Du unterhätst Dich doch nicht komplett selbst, denn die Miete bezahlst Du nicht, sondern die Arge...also gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft. Und insgesamt haben auch Familien mit einem Verdiener oft nicht mehr zum Leben...


    LG Laetitia