Hallo,
unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus drei Mitgliedern.
- Haushaltsvorstand, 47 Jahre, alleinerziehend, kein Einkommen
- Sohn, 19 Jahre, 666,15? brutto Einkommen
- Sohn, 16 Jahre, 100% geistig behindert
Unsere Mietwohnung ist 75m² groß und kostet 500? warm. D.h. sie ist nach der hier geltenden Mietklasse III angemessen.
Die Leistungen, die wir jetzt bekommen liegen bei 331? zum Leben + den Mietkosten. Kann das rechtens sein? Wie soll man mit 331? zu dritt zurecht kommen?
Die hauptbegründung der Sachbearbeiterin war, das die 308? Kindergeld und die 666,15? Einkommen angerechnet werden. Kann der Bescheid rechtens sein?
Vielen Dank im Voraus!