HartzIV-Anspruch trotz Krankheit??

  • Hallo,


    wir haben viele ungeklärte Fragen.


    Der Sohn (17 Jahre, wird in den nächsten 3 Wochen 18) von meinem Freund , ist im Juni an Lymphdrüsenkrebs erkrankt. Der Genesungsprozess wird vorraussichtlich bis Mitte nächsten Jahres andauern.
    Er wohnt bei seiner Mutter (Eltern sind getrennt lebend), hat seinen Realschulabschluß noch gemacht und zum 01.08.2007 einen Ausbildungsvertrag. Nur konnte er diesen auf Grund seiner Krankheit nicht antreten. Laut dem Arbeitsgeber wird der Ausbildungsplatz bis zu seiner Genesung aufrecht erhalten.
    Was heisst das jetzt für meinen Freund??
    Im Normalfall wird der Unterhalt des Kindes (oder 18-jährigen) ja neu berechnet oder zu dem Verdienst des Lehrgeldes gegengerechnet.
    Wie ist jetzt die rechtlich Lage? Von wo kann der Sohn meines Freundes Lebensunterhalt beziehen??
    HartzIV?! Krankengeld?! Unterhalt der Eltern??!


    Um schnelle Hilfe wären wir sehr dankbar!!


    Gruß Luani239

  • Hallo Luani,


    leider geht aus deinem Text nicht alles hervor, was man braucht, um die Frage zu beantworten - insbesondere nicht, ob der Ausbildungsvertrag bereits geschlossen wurde und prinzipiell Anspruch auf Zahlung der Ausbildungsvergütung besteht.


    Prinzipiell gehen alle anderen Einnahmen gegenüber ALG II vor. Wenn er also Anspruch auf Krankengeld und/oder Unterhalt hat, müssen zunächst diese eingefordert werden, bevor ALG II zum Tragen kommt.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo Joachim,


    Der Ausbildungsvertrag wurde mitte Dezember 2006 geschlossen und Ausbildungsbeginn ist laut Vertrag der 01.08.2007.
    Der Sohn von meinem Freund ist aber seit mitte Juni 2007 krank geschrieben. Vom Betrieb wurde aber schriftlich zu gesagt, das der Ausbildungsplatz bis zur Genesung aufrecht erhalten wird. Das Jugendamt hat gegenüber der Mutter mitgeteilt, dass mein Freund seinem Sohn mit erreichen des 18.Lebensjahres nicht mehr unterhaltspflichtig ist.


    Gruß, Luani239

  • Hallo,


    Der Ausbildungsvertrag wurde mitte Dezember 2006 geschlossen und Ausbildungsbeginn ist laut Vertrag der 01.08.2007. Der Sohn von meinem Freund ist aber seit mitte Juni 2007 krank geschrieben. Vom Betrieb wurde aber schriftlich zu gesagt, das der Ausbildungsplatz bis zur Genesung aufrecht erhalten wird.


    Hm... das solltet Ihr mit einem Anwalt besprechen... ich weiß nicht, in wie fern hier ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber entstanden ist - zumindest für sechs Wochen und danach Krankengeld. Wenn dem so ist, geht dies dem Bezug von ALG II in jedem Fall vor.


    Das Jugendamt hat gegenüber der Mutter mitgeteilt, dass mein Freund seinem Sohn mit erreichen des 18.Lebensjahres nicht mehr unterhaltspflichtig ist.


    Ob jemand unterhaltspflichtig ist, entscheidet nicht das Jugendamt. Prinzipiell endet die Unterhaltspflicht nicht per se mit dem 18. Lebensjahr!


    Grüße,
    Joachim

  • Ein Vater ist gegenüber seinen Kindern solange unterhaltspflichtig solang die Kinder sich in Ausbildung befinden. Das heisst.


    Wenn Kinder zwar 18 sind aber ihre ERSTE betriebliche Ausbildung ausüben
    Wenn junge erwachsene sich in schulischer Ausbildung befinden... Jedoch Maximal bis 27 Jahren.



    Befindet sich das Kind in einer betrieblichen Ausbildung..ist aber schon 18..kriegt es dennoch weiterhin Unterhalt.


    Studiert er..kriegt er maximal bis 27 Jahren unterhalt.


  • PS: Entscheiden tut das im grunde niemand. Man kann sich beim Jugendamt erkundigen. Zahlt der Vater nicht & die oben genannten umstaende sind tatsache..kann sie es einklagen.