Hallo zusammen,
kann mir hier jemand vielleicht "schreiben" wer eine Berechtigung hat einen ausgefüllten Folgeantrag aus der Bedarfsgemeinschaft einreichen darf.
Bsp:
Vater ist der Antragsteller und hat Folgeantrag ausgefüllt.
Frage:
Darf die Tochter mit einer Vollmachtserklärung des Vaters diesen Folgeantrag einrechen?
Auf eine Antwort von euch würde ich mich sehr freuen.
Gruß an ALLE