Hallo!
Ich erhalte zusammen mit meinen beiden Kindern Harz IV, mein Mann ist Student und hat kein Einkommen. Bisher stand er in der Bedarfsgemeinschaft mit drin, in den neuen Bescheiden ist er nicht mehr aufgeführt, da er keine Leistungen erhält (weil Student). In der Berechnung wird mir jedoch sein Virtel der Miete nach wie vor abgezogen.
Er könnte demnächst erben, wir gehen von 1500 Euro aus.
Ich vermute, das Erbe zählt als Einkommen und wird demnach angerechnet, aber zu welchem Teil? Alles oder nur ein Unterhalt für mich und/oder die Kinder? Wäre es besser, das Erbe auszuschalgen, dann würden die Kinder je 750 Euro erben. Die müßten ja zumindest keinen Unterhalt an die Eltern zahlen? Wäre toll, wenn sich jemand mit solchen Spezialfällen auskennt!
Kann man beim Arbeitsamt ev. auch so direkt fragen, sind doch eigentlich auch nur Menschen?
Lieben Dank!
kashurra